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Rechtsstand:

Compliance-Check führt zu Kündigung!

Außerordentliche Kündigung nach Compliance-Untersuchung


Der Arbeitgeber kann sich gem. § 242 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) nicht auf die Wahrung der Kündigungserklärungsfrist des § 626 Abs. 2 Satz 1 BGB berufen, wenn er es zielgerichtet verhindert hat, dass eine für ihn kündigungsberechtigte Person bereits zu einem früheren Zeitpunkt Kenntnis von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen erlangte, oder wenn sonst eine Abwägung aller Umstände des Einzelfalls ergibt, dass sich die späte Kenntniserlangung einer kündigungsberechtigten Person als unredlich darstellt.

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