Zeitspanne zwischen Kündigungsausspruch und Vertragsende, geregelt in § 623 BGB.
Verknüpfter Wissenbeitrag:
Zeitspanne zwischen Kündigungsausspruch und Vertragsende, geregelt in § 623 BGB.
"Wahrer Friede ist nicht nur die Abwesenheit von Spannungen: er ist die Anwesenheit von Gerechtigkeit."
Martin Luther King Jr.