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Rechtsstand:

Kündigung trotz Zugangsvereitelung: Wann die Kündigung trotzdem gilt

Im Arbeitsrecht entscheidet der Zugang einer Kündigung über deren Wirksamkeit. Doch was, wenn du als Arbeitnehmer die Kündigung gar nicht persönlich in Empfang nimmst? Das Prinzip der sogenannten Zugangsfiktion spielt hier eine große Rolle – und kann für dich wichtige Folgen haben.

Form und Zugang: Wann ist eine Kündigung wirksam?

Eine Kündigung muss immer schriftlich und eigenhändig vom Arbeitgeber unterzeichnet sein. Sie wird erst dann wirksam, wenn das Kündigungsschreiben tatsächlich in deinen sogenannten Machtbereich gelangt – zum Beispiel durch Einwurf in deinen Briefkasten. Im Streitfall muss der Arbeitgeber belegen können, dass dir die Kündigung zugegangen ist.

Was bedeutet Zugangsvereitelung?

Von Zugangsvereitelung spricht man, wenn der Arbeitnehmer selbst aktiv verhindert, dass ihm die Kündigung zugeht. Das kann passieren, wenn du etwa die Annahme verweigerst, Post absichtlich ignorierst oder bewusst zu den üblichen Zustellzeiten nicht zu Hause bist.

Zugangsfiktion: Wann gilt die Kündigung trotzdem?

Das Gesetz schützt den Arbeitgeber davor, dass Arbeitnehmer durch gezieltes Verhalten den Zugang der Kündigung verzögern oder verhindern. Wenn du die Zustellung absichtlich vereitelst, kann der Zugang rechtlich „fingiert“ werden – das bedeutet: Die Kündigung gilt als zugestellt, auch wenn du sie tatsächlich gar nicht gelesen hast.

Voraussetzungen für die Zugangsfiktion sind:

  • Der Arbeitgeber muss alles Zumutbare für die Zustellung getan haben (z. B. persönlicher Einwurf, Bote oder Einschreiben).
  • Der Arbeitnehmer hat die Zustellung absichtlich verhindert.
  • Bei ordnungsgemäßem Verhalten wäre die Kündigung zugegangen.

Praxisbeispiel:
Ignorierst du als Arbeitnehmer wiederholt den Postboten oder verweigerst die Annahme wichtiger Schreiben, kann das Gericht von einer Zugangsfiktion ausgehen.

Arbeitnehmer-Tipps: So schützt du deine Rechte

  • Post regelmäßig prüfen: Hol deine Post rechtzeitig ab, damit du keine wichtigen Fristen versäumst.
  • Keine Annahmeverweigerung: Verweigere die Annahme von Schreiben nicht grundlos – dies kann als Zugangsvereitelung gewertet werden.
  • Fristen beachten: Nach Zugang der Kündigung läuft die Frist für eine Kündigungsschutzklage (meist drei Wochen). Versäumst du diese, wird die Kündigung wirksam!
  • Im Zweifel Beratung suchen: Bei Unsicherheiten solltest du schnell arbeitsrechtlichen Rat einholen.

Fazit

Auch wenn du als Arbeitnehmer den Zugang einer Kündigung verhinderst, kann die Kündigung unter Umständen trotzdem wirksam werden. Um deine Rechte zu wahren, solltest du Posteingänge im Blick behalten und dich im Zweifel rechtzeitig beraten lassen – denn die Fristen im Arbeitsrecht sind kurz und bindend.