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Mindestlohn: BAG-Urteil schützt Arbeitnehmer Rechte
Rechtsstand:

Mindestlohn: BAG-Urteil schützt Arbeitnehmer Rechte

Mindestlohn: Arbeitsgericht stärkt Rechte der Arbeitnehmer

In einer wegweisenden Entscheidung hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) klargestellt, dass der Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn nicht durch Ausschlussfristen im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag eingeschränkt werden darf. Dies gilt selbst dann, wenn der Arbeitnehmer wegen Annahmeverzugs seines Arbeitgebers nicht arbeiten konnte.

Hintergrund der Entscheidung

Im konkreten Fall hatte das BAG (Az: 5 AZR 498/21) über die Wirksamkeit einer Regelung im Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe (BRTV-Bau) zu entscheiden. Diese sah vor, dass der Anspruch auf Vergütung wegen Annahmeverzugs des Arbeitgebers einer Ausschlussfrist unterliegt. Das Gericht stellte jedoch klar, dass solch eine Regelung gegen das Mindestlohngesetz (MiLoG) verstößt.

Kernpunkte des Urteils

Das BAG verweist auf § 3 Satz 1 MiLoG, der den Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn für geleistete Arbeit festlegt. § 615 BGB wiederum sichert dem Arbeitnehmer bei Annahmeverzug des Arbeitgebers das Recht auf Lohnfortzahlung. Das Gericht betonte, dass der Mindestlohn in die Berechnung der Vergütung für Annahmeverzugszeiträume einfließen muss, um den Arbeitnehmer so zu stellen, als hätte er gearbeitet.

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Keine Abdingung des Mindestlohns durch Ausschlussfristen

Das Urteil stellt klar, dass seit dem 1. Januar 2015 der Anspruch auf Vergütung wegen Annahmeverzugs in Höhe des gesetzlichen Mindestlohns keiner tariflichen oder sonstigen Ausschlussfrist mehr unterworfen werden kann. Diese Rechtsprechung schützt den grundlegenden Anspruch auf den Mindestlohn und stellt sicher, dass Arbeitnehmer auch bei einem Annahmeverzug des Arbeitgebers finanziell abgesichert sind.

Fazit für Arbeitnehmer zum Thema Mindestlohn

Arbeitnehmer sollten sich bewusst sein, dass ihnen der gesetzliche Mindestlohn zusteht, auch wenn sie aufgrund eines Annahmeverzugs des Arbeitgebers nicht arbeiten konnten. Dieses Recht bleibt unabhängig von eventuell im Arbeits- oder Tarifvertrag festgelegten Ausschlussfristen bestehen. Das BAG-Urteil bestätigt die Unverfallbarkeit des Mindestlohnanspruchs und stärkt die Position der Arbeitnehmer in Deutschland.

Wichtiger Hinweis für unsere Mandanten

Als auf Arbeitsrecht spezialisierte Kanzlei möchten wir unsere Mandanten darauf aufmerksam machen, dass diese Entscheidung des BAG eine bedeutende Klarstellung in Bezug auf den Schutz des Mindestlohns darstellt. Sollten Sie Fragen zu Ihrem Anspruch auf Mindestlohn oder anderen arbeitsrechtlichen Themen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.