Mehr Infos
Wann habe ich einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente?
Rechtsstand: 16. Juni 2023

Wann habe ich einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente?

Anspruch darauf Rente wegen Erwerbsminderung hat, wer neben den gesundheitlichen Voraussetzungen (dem Vorliegen einer Erwerbsminderung) auch die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt.

Erwerbsminderungsrente

Was sind die gesundheitlichen Voraussetzungen für den Bezug von Erwerbsminderungsrente?

Voll erwerbsgemindert ist man gemäß § 43 Abs. 2 SGB VI (Sozialgesetzbuch Sechstes Buch), wenn man unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes keiner Tätigkeit mehr in einem Umfang von arbeitstäglich wenigstens drei Stunden mehr nachgehen kann. Bei Vorliegen eines Restleistungsvermögens von drei bis sechs Stunden arbeitstäglich liegt eine teilweise Erwerbsminderung vor.

Unsere Expertise: Kündigungsschutzklagen

Wir sind die Kanzlei, die exakt auf Sie und Ihre Themen als Arbeitnehmer:in spezialisiert ist. Unser Fokus liegt auf Ihrer Kündigung, Ihrem Aufhebungsvertrag, Ihrer Abfindung. Auch zu allen anderen arbeits- und sozialrechtlichen Fragen wissen wir Rat.

Erwerbsminderungsrente?

Welche Voraussetzungen müssen noch erfüllt werden?

Versicherungsrechtlich wird für den Anspruch auf eine solche Rente in der Regel vorausgesetzt, dass eine sogenannte Wartezeit von 60 Monaten zurückgelegt wurde, also dass fünf Jahre mit Beiträgen oder anderen berücksichtigungsfähigen Zeiten, wie Zeiten der Kindererziehung, belegt werden.

Darüber hinaus ist grundsätzlich die Erfüllung der sogenannten „Drei-Fünftel-Regelung“ weitere Voraussetzung für einen Anspruch auf Rente wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung. Es müssen also in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung drei Jahre mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung nachgewiesen werden.

Neben dem Vorliegen der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen müssen die gesundheitlichen Voraussetzungen, also das Vorliegen einer Erwerbsminderung belegt werden, damit Anspruch auf diese Rente besteht. Nur wenn diese Voraussetzungen insgesamt erfüllt werden, besteht Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung. Wer also nie gesetzlich rentenversichert war, hat von vornherein keinen Anspruch, selbst wenn er die gesundheitlichen Voraussetzungen erfüllt und voll erwerbsgemindert ist.