Mehr Infos
Kernzeit-Missachtung & Disziplinarrecht
Rechtsstand:

Urteil: Kernzeit-Missachtung & Disziplinarrecht

Kernzeit-Missachtung & Disziplinarrecht: Verletzung der Kernarbeitszeit führt zu Disziplinarverfahren

Das Bundesverwaltungsgericht musste sich in einem aktuellen Fall (Az: 2 C 20.21) mit der wiederholten Missachtung der dienstlich festgelegten Kernarbeitszeit durch einen Beamten auseinandersetzen. Der betroffene Beamte hatte über einen Zeitraum von mehreren Jahren seine Arbeitszeitpflichten erheblich verletzt, indem er regelmäßig verspätet seinen Dienst antrat.

Sachverhalt des Falles

Der Fall betraf einen Oberregierungsrat der Besoldungsgruppe A 14, der bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht angestellt war. Im Zeitraum zwischen 2014 und 2018 trat der Beamte an insgesamt 816 Tagen verspätet seinen Dienst an, was einer Gesamtsumme von 1 614 Stunden entsprach. Nachdem die Verspätungen bekannt wurden, leitete die Bundesanstalt ein Disziplinarverfahren ein.

Entscheidungen der Vorinstanzen

Das Verwaltungsgericht hatte aufgrund des schweren Dienstvergehens den Beamten aus dem Dienstverhältnis entfernt. Das Oberverwaltungsgericht wies die Berufung des Beamten zurück und bestätigte, dass bei einem derartig langen und vorsätzlichen Fernbleiben vom Dienst die Höchstmaßnahme der Entfernung aus dem Beamtenverhältnis angemessen sei.

BVerwG: Rückstufung statt Entfernung aus dem Dienst

Das Bundesverwaltungsgericht hob diese Entscheidungen auf und stufte den Beamten stattdessen auf die Besoldungsgruppe A 13 zurück. Das Gericht argumentierte, dass die Gesamtheit der verspäteten Dienstantritte nicht mit einem monatelangen unerlaubten Fernbleiben gleichgesetzt werden könne. Es wurde festgestellt, dass der Dienstherr bei gestreckten Dienstpflichtverletzungen zunächst mildere disziplinare Maßnahmen ergreifen muss, bevor schärfere Sanktionen verhängt werden.

Unsere Expertise: Kündigungsschutzklagen

Wir sind die Kanzlei, die exakt auf Sie und Ihre Themen als Arbeitnehmer:in spezialisiert ist. Unser Fokus liegt auf Ihrer Kündigung, Ihrem Aufhebungsvertrag, Ihrer Abfindung. Auch zu allen anderen arbeits- und sozialrechtlichen Fragen wissen wir Rat.

Die Bedeutung der Verhältnismäßigkeit

Das Bundesverwaltungsgericht legte Wert darauf, dass der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben muss. Im vorliegenden Fall hätte der Dienstherr nach Bekanntwerden der ersten Verstöße gegen die Kernarbeitszeit zeitnah eine Disziplinarverfügung mit Kürzung der Dienstbezüge erlassen können. Die Uneinsichtigkeit und fortgesetzte Pflichtverletzung des Beamten wirkte sich allerdings strafverschärfend aus.

Keine Milderung durch Mehrarbeit am Abend

Das Gericht stellte klar, dass ein Ausgleich der Versäumnisse durch Mehrarbeit am Abend keinen mildernden Umstand darstellt. Wäre dies nicht der Fall, käme es zu einer Nichterfüllung der Gesamtarbeitszeit, was eine weitere Dienstpflichtverletzung darstellen würde.

Fazit für Beamte und Dienstherren zum Thema: Kernzeit-Missachtung & Disziplinarrecht

Dieses Urteil verdeutlicht, dass bei Dienstpflichtverletzungen im Beamtenverhältnis stets eine Abwägung der Umstände stattfinden muss. Es zeigt auf, dass disziplinare Maßnahmen verhältnismäßig und schrittweise zu erfolgen haben. Beamte sind angehalten, die dienstlichen Anordnungen zur Arbeitszeit streng zu befolgen, während Dienstherren bei Pflichtverletzungen angemessen reagieren müssen.

Für Arbeitnehmer und Menschen, die sich für das Arbeitsrecht interessieren, ist es wichtig zu verstehen, dass dieses Urteil die Bedeutung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes im Disziplinarrecht unterstreicht und dass bei Verletzungen der Arbeitszeitpflichten entsprechende Konsequenzen folgen können.