Kündigung nach Chat-Beleidigung: BAG-Urteil mit Signalwirkung
In einem aktuellen Urteil hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) klargestellt, unter welchen Voraussetzungen Arbeitnehmer bei beleidigenden und menschenverachtenden Äußerungen in privaten Chatgruppen mit einer außerordentlichen Kündigung rechnen müssen. Das Urteil vom 24. August 2023, Aktenzeichen 2 AZR 17/23, setzt neue Maßstäbe für die Vertraulichkeitserwartung in digitalen Kommunikationsräumen.
Außerordentliche Kündigung nach Chat-Beleidigungen
Ein Arbeitnehmer wurde von seinem Arbeitgeber fristlos entlassen, nachdem er in einer privaten Chatgruppe mit sieben Mitgliedern Vorgesetzte und Kollegen stark beleidigt sowie rassistische, sexistische und gewaltverherrlichende Inhalte geteilt hatte. Die Vorinstanzen gaben der Kündigungsschutzklage des Arbeitnehmers statt, da sie von einer berechtigten Vertraulichkeitserwartung ausgingen.
Die Revision des Arbeitgebers
Das Bundesarbeitsgericht hob das Berufungsurteil jedoch auf und wies darauf hin, dass eine Vertraulichkeitserwartung nur unter bestimmten Bedingungen als berechtigt angesehen werden kann. Maßgeblich dafür sind der Inhalt der Nachrichten und die Struktur der Chatgruppe. Im vorliegenden Fall musste der Arbeitnehmer darlegen, warum er trotz der Größe der Gruppe und der Möglichkeit der schnellen Weiterleitung von Nachrichten eine berechtigte Vertraulichkeitserwartung haben durfte.
Bedeutung des Urteils für Arbeitnehmer
Das BAG-Urteil verdeutlicht, dass Arbeitnehmer bei der Nutzung von Chatgruppen vorsichtig sein sollten. Beleidigende oder menschenverachtende Äußerungen können schwerwiegende arbeitsrechtliche Konsequenzen haben, selbst wenn diese in einem vermeintlich privaten Rahmen erfolgen.
Unsere Expertise: Kündigungsschutzklagen
Wir sind die Kanzlei, die exakt auf Sie und Ihre Themen als Arbeitnehmer:in spezialisiert ist. Unser Fokus liegt auf Ihrer Kündigung, Ihrem Aufhebungsvertrag, Ihrer Abfindung. Auch zu allen anderen arbeits- und sozialrechtlichen Fragen wissen wir Rat.
Arbeitsrechtliche Konsequenzen digitaler Kommunikation
Dieses Urteil zeigt, dass digitale Kommunikation im Arbeitsrecht nicht als völlig privat und geschützt gilt. Arbeitnehmer müssen sich bewusst sein, dass ihre Äußerungen, selbst in privaten Gruppen, arbeitsrechtliche Folgen haben können, wenn sie gegenüber Kollegen oder Vorgesetzten beleidigend oder diskriminierend sind.
Fazit zum Thema Kündigung nach Chat-Beleidigung: Vertraulichkeit in der digitalen Welt
Das BAG stellt klar, dass bei der Annahme einer Vertraulichkeitserwartung in Chatgruppen verschiedene Faktoren zu berücksichtigen sind. Arbeitnehmer sollten daher bedenken, dass nicht jede private Nachricht auch privat bleibt und dass die beleidigende Kommunikation gegenüber Arbeitskollegen zu einer fristlosen Kündigung führen kann.
Das Urteil unterstreicht die Notwendigkeit einer verantwortungsvollen Nutzung sozialer Medien und digitaler Kommunikationswege im Kontext des Arbeitsrechts. Arbeitnehmer und Arbeitgeber sollten gleichermaßen die Rechtsprechung im Auge behalten, um ihre Rechte und Pflichten zu kennen.