Mobbing durch Fürsorgepflichtverletzung: Mobbing im Job
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass ein Beamter Anspruch auf Schadensersatz haben kann, wenn der Dienstherr seine Fürsorgepflicht verletzt. Dies ist insbesondere der Fall, wenn systematisches Anfeinden, Schikanieren oder Diskriminieren durch Vorgesetzte nachgewiesen wird. Eine solche Bewertung erfordert jedoch eine detaillierte Gesamtschau aller relevanten Vorfälle.
Der zugrunde liegende Fall
Im Mittelpunkt steht der Fall einer Stadtverwaltungsoberrätin, die nach einer Verwaltungsreform und ihrer darauffolgenden Umsetzung durch den Oberbürgermeister systematischem Mobbing ausgesetzt gewesen sein soll. Die betroffene Beamtin sah sich nach der Neuorganisation und der ihr zugewiesenen amtsunangemessenen Beschäftigung gezielt schikaniert.
Die Neuorganisation und ihre Folgen
Die Klägerin wurde nach der Wiederwahl des Oberbürgermeisters 2014 in eine neu geschaffene Stabsstelle versetzt, was später gerichtlich als nicht amtsangemessen eingestuft wurde. Zudem wurde ihr ein schwer zugängliches Dienstzimmer zugewiesen, was aufgrund arbeitsschutzrechtlicher Bedenken später korrigiert wurde.
Öffentliche Anschuldigungen und gesundheitliche Folgen
Die Situation eskalierte, als der Personalrat der Gemeinde eine Pressemitteilung veröffentlichte, in der der Klägerin vorgeworfen wurde, sich in „Krankheit“ geflüchtet zu haben. Die Beamtin sah darin einen weiteren Akt des Mobbings durch den Oberbürgermeister, der ihr gegenüber das Vertrauen verloren hatte.
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Erstinstanzlicher Erfolg, Berufungsablehnung und Revision
Die Klage der Beamtin auf Schadensersatz war in erster Instanz erfolgreich, wurde jedoch in der Berufung abgewiesen. Auf ihre Revision hin wurde das Verfahren vom Bundesverwaltungsgericht an das Oberverwaltungsgericht zurückverwiesen, da das Berufungsurteil von einem falschen rechtlichen Maßstab ausging und eine notwendige Gesamtschau der Vorfälle unterließ.
Falsche Maßstäbe und abgelehnte Beweisanträge
Das Bundesverwaltungsgericht kritisierte, dass das Oberverwaltungsgericht Einzelmaßnahmen nicht im Gesamtkontext betrachtet und damit die Möglichkeit einer Fürsorgepflichtverletzung verkannt hat. Außerdem wurden Beweisanträge, die zur Klärung der Sachlage beitragen sollten, zu Unrecht abgelehnt.
Wichtige Erkenntnisse für Arbeitnehmer
Dieser Fall verdeutlicht die Wichtigkeit einer umfassenden Betrachtung bei Mobbingvorwürfen und die Relevanz der Fürsorgepflicht des Dienstherrn bzw. Arbeitgebers. Arbeitnehmer sollten sich ihrer Rechte bewusst sein und bei Verdacht auf Mobbing eine detaillierte Dokumentation aller Vorfälle anlegen.
Beratung im Arbeitsrecht: Mobbing im Job
Für eine individuelle Beratung zu Fragen des Arbeitsrechts und insbesondere bei Mobbingvorwürfen empfiehlt es sich, rechtlichen Rat von einer auf Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei einzuholen.