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KI im Betriebsrat: Herausforderungen & Chancen
Rechtsstand:

KI-Herausforderung für den BR

KI-Herausforderung für den BR: Die unbesiegbare Technologie, die unsere Welt revolutioniert!

Die faszinierende Fähigkeit, eigenständig zu lernen und Entscheidungen zu treffen, macht sie zu einem wichtigen Bestandteil unserer modernen Gesellschaft. Von der Automatisierung von Arbeitsabläufen bis hin zur Verbesserung der medizinischen Diagnostik – KI ist der Schlüssel zum Fortschritt. Aber Vorsicht! Wie bei jedem Fortschritt gibt es Risiken und Herausforderungen, die es zu meistern gilt. Es bedarf die Grenzen der KI auszuloten und eine Zukunft gestalten!

Künstliche Intelligenz: Chance oder Risiko? Sind unsere Jobs gefährdet?

Als gewähltes und pflichtbewusstes Betriebsratsmitglied stellt man sich der Aufgabe, die Interessen der Arbeitnehmer zu vertreten und ihre Rechte zu verteidigen. In Zeiten der Digitalisierung und der fortschreitenden Automatisierung stellt sich die Frage, welche Auswirkungen die Künstliche Intelligenz (KI) auf unsere Jobs hat und welche Herausforderungen das für Betriebsräte, in Hinblick auf ihr Vertretungsmandat, in Zukunft mit sich bringt.

KI ist eine Technologie, die es Maschinen ermöglicht, menschenähnliche Denk- und Entscheidungsprozesse durchzuführen. Diese Technologie wird bereits in vielen Bereichen eingesetzt, wie z.B. in der Produktion, im Handel oder im Gesundheitswesen. KI-Systeme können sich wiederholende, repetitive, und monotone Aufgaben automatisieren und so Zeit und Ressourcen sparen.

Allerdings birgt die Einführung auch Risiken. So könnten durch den Einsatz Arbeitsplätze wegfallen oder verändert werden. Betriebsräte müssen daher darauf achten, dass die Einführung von KI nicht zu Lasten der Mitarbeiter geht. Sie müssen sicherstellen, dass bei der Einführung neuer Technologien die Mitbestimmungsrechte der Gremien gewahrt werden.

Eine weitere Herausforderung für Betriebsräte ist es, die Auswirkungen der KI auf die Qualifikationen der Arbeitnehmer zu berücksichtigen. Durch den Einsatz von Künstlicher Intelligenz werden bestimmte Fähigkeiten und Kenntnisse möglicherweise nicht mehr benötigt, während andere, wie z.B. die Fähigkeit zur Zusammenarbeit mit KI-Systemen, an Bedeutung gewinnen. Betriebsräte müssen daher sicherstellen, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die notwendigen Qualifikationen erwerben und sich weiterbilden können, um den Anforderungen der neuen Technologien gerecht zu werden.

Insgesamt ist die Einführung von KI eine Herausforderung für Betriebsräte, aber auch eine Chance, die Arbeitsbedingungen in den Betrieben und Unternehmen zu verbessern. Betriebsräte können durch eine konstruktive Zusammenarbeit mit den Arbeitgebern sicherstellen, dass die Einführung dieser Technologie im Interesse der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erfolgt und dass diese von den Vorteilen der Technologie profitieren können.

Aber Vorsicht! Wie bei jedem Fortschritt gibt es Risiken und Herausforderungen, die es zu meistern gilt. Es bedarf die Grenzen der KI auszuloten, sinnvoll und sicher eine Zukunft mit dieser Technologie zu gestalten!

Im Umgang mit der Technologie ergeben sich einige Fragen. ChatGPT – Künstliche Intelligenz im Arbeitsalltag.


Die KI-Anwendung ChatGPT des amerikanischen Unternehmens OpenAI ist seit November 2020 frei verfügbar und verspricht eine Automatisierung von Texten jeglicher Art. Doch welche arbeitsrechtlichen Fragen ergeben sich dabei? Wir haben die Antworten.


Darf eine KI die Arbeit von Menschen übernehmen und welche Risiken gibt es?


ChatGPT kann E-Mails, Stellenanzeigen und Datenanalysen automatisch erstellen. Grundsätzlich ist die Nutzung aus arbeitsrechtlicher Sicht erlaubt, da eine KI lediglich als Arbeitsmittel gilt. Allerdings sollten Arbeitnehmer darauf achten, dass die Eingaben präzise sind und die generierten Texte und Aufgaben auf ihre Richtigkeit hin überprüft werden.


Muss der Arbeitgeber über den Einsatz von ChatGPT informiert werden?


Es empfiehlt sich, den Arbeitgeber über die Verwendung von ChatGPT zu informieren, insbesondere wenn die Aufgaben ausschließlich mit dem Chatbot erledigt werden.


Was verlangt der Datenschutz?


Es sollten niemals sensible Daten bei ChatGPT eingegeben werden, da diese von OpenAI und Service-Providern gespeichert werden. Zudem besteht die Gefahr, dass ChatGPT erhaltene Angaben nutzt, um seine Dienste weiter zu optimieren.

Dürfen Arbeitgeber den Einsatz von ChatGPT verbieten?


Unternehmen können den Einsatz von ChatGPT im Betrieb untersagen, insbesondere aus Datenschutzgründen. Bei Verstoß können arbeitsrechtliche Maßnahmen ergriffen werden.

Unsere Expertise: Kündigungsschutzklagen

Wir sind die Kanzlei, die exakt auf Sie und Ihre Themen als Arbeitnehmer:in spezialisiert ist. Unser Fokus liegt auf Ihrer Kündigung, Ihrem Aufhebungsvertrag, Ihrer Abfindung. Auch zu allen anderen arbeits- und sozialrechtlichen Fragen wissen wir Rat.

KI-Herausforderung für den BR: Darf der Chatbot im Bewerbungsprozess eingesetzt werden?


ChatGPT darf im Bewerbungsprozess eingesetzt werden, jedoch muss die endgültige Entscheidung immer bei einer natürlichen Person liegen gemäß der DSGVO.

In einer aktuellen Entscheidung hebt das Arbeitsgericht hervor, dass Arbeitgeber zwar grundsätzlich die Freiheit haben, KI in ihren Betrieben einzuführen – eine Entscheidung, die auf der unternehmerischen Freiheit gemäß Art. 12 und Art. 14 des Grundgesetzes (GG) basiert. Jedoch ist bei der Einführung von KI-Technologien der Betriebsrat gemäß § 90 Abs. 1 Nr. 3 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) umfassend und frühzeitig zu informieren.

Ein bedeutender Aspekt des Betriebsrätemodernisierungsgesetzes ist die Rolle von Sachverständigen bei der Einführung oder Anwendung von KI. Nach § 80 Abs. 3 Satz 2 BetrVG sind Sachverständige nun zwingend erforderlich, um den Betriebsrat bei technischen Fragen zu unterstützen. Dies erleichtert die Verhandlungen zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber, da nur noch über die Auswahl und das Honorar des Sachverständigen Einigkeit erzielt werden muss.

Des Weiteren hat der Betriebsrat ein erweitertes Mitbestimmungsrecht bei der Gestaltung von KI-Systemen. Dies bezieht sich insbesondere auf § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG, der dem Betriebsrat das Recht gibt, bei der Einführung von Überwachungstechnologien aktiv mitzubestimmen. Dieses Recht erstreckt sich auch auf allgemeine Ordnungs- und Verhaltensregeln im Betrieb gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG, die durch den Einsatz von KI beeinflusst werden könnten.

In Bezug auf den Gesundheitsschutz, wie in § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG festgelegt, muss der Arbeitgeber zusätzlich eine Gefährdungsbeurteilung durchführen, um physische und psychosoziale Risiken, die durch KI entstehen könnten, zu minimieren. Diese Beurteilung sollte idealerweise schon bei der Entwicklung der KI-Systeme beginnen.

Abschließend bietet das Betriebsverfassungsgesetz durch § 77 Abs. 1 BetrVG die Möglichkeit, mittels Betriebsvereinbarungen genau zu regeln, wie durch KI erzeugte Daten verwendet werden dürfen, um die Rechte der Arbeitnehmer zu schützen. Dabei kann der Betriebsrat darauf hinwirken, dass solche Daten nicht für Leistungskontrollen oder Sanktionen genutzt werden.

Zusammenfassend hat der Betriebsrat zwar kein Initiativrecht zur Einführung von KI, kann aber durch umfassende Mitbestimmungsrechte sicherstellen, dass die Einführung und Nutzung von KI im Betrieb transparent und gerecht erfolgt. Der Betriebsrat spielt daher eine entscheidende Rolle bei der Formung einer technologisch fortschrittlichen und gleichzeitig fairen Arbeitsumgebung.