Busfahrer nutzt Handy: „Lebenslanges Fahrverbot“ ist unverhältnismäßig – OLG-Urteil
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat in einer wegweisenden Entscheidung klar Position bezogen: Eine vom Arbeitgeber verhängte lebenslange Fahrersperre aufgrund der Benutzung eines Handys durch einen Busfahrer ist unverhältnismäßig und stellt einen Missbrauch der Marktposition dar. Dieses Urteil setzt damit ein deutliches Signal, dass auch bei schwerwiegenden Verstößen die Sanktionen angemessen bleiben müssen.
Hintergrund des Falls
Ein Busfahrer, der bei einem Subunternehmer der B GmbH angestellt war, wurde aufgrund der Handynutzung am Steuer durch die A-Verkehrsgesellschaft mbH, einem Auftraggeber der B GmbH, von sämtlichen Linien ausgeschlossen. Dieser Ausschluss hatte für den Fahrer gravierende Folgen, da er in seiner Region keine weiteren Anstellungsmöglichkeiten fand. Daraufhin klagte er gegen die unbefristete Sperre.
Die Erstinstanz: Landgericht Köln
Das Landgericht Köln hatte der Klage des Busfahrers zwar teilweise stattgegeben und eine fünfjährige Sperre als ausreichend erachtet, doch sowohl der Kläger als auch die Beklagte legten Berufung ein.
Entscheidung des OLG Düsseldorf
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hob in seinem Urteil vom 21. August 2023 das erstinstanzliche Urteil teilweise auf und entschied, dass die lebenslange Sperre einen Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung der A-Verkehrsgesellschaft mbH darstelle. Die Richter argumentierten, dass die Straßenverkehrsordnung selbst bei schweren Verstößen maximal ein mehrmonatiges Fahrverbot vorsehe und aus arbeitsrechtlicher Perspektive vermutlich eine Abmahnung angemessen gewesen wäre.
Bedeutung des Urteils für den Arbeitsmarkt
Das Urteil des OLG Düsseldorf (Az: VI-6 U 1/23 (Kart)) hat weitreichende Bedeutung für den Arbeitsmarkt im Öffentlichen Personen- und Nahverkehr. Es verdeutlicht, dass Arbeitgeber, selbst wenn sie eine dominante Marktposition innehaben, bei der Verhängung von Sanktionen die Verhältnismäßigkeit wahren müssen. Eine lebenslange Sperre ist nicht nur ein unverhältnismäßiger Eingriff in die berufliche Freiheit des Arbeitnehmers, sondern auch ein Beispiel für einen unzulässigen Missbrauch von Marktmacht.
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Wichtige Botschaft für Arbeitnehmer – Lebenslanges Fahrverbot
Für Arbeitnehmer und alle, die sich für Arbeitsrecht interessieren, sendet dieses Urteil ein klares Signal: Es besteht ein Schutz vor überzogenen Sanktionen durch den Arbeitgeber. Auch schwere Verstöße rechtfertigen keine maßlosen Strafen, die die berufliche Existenz des Arbeitnehmers gefährden. Das Urteil stärkt somit die Rechte der Arbeitnehmer im Konflikt mit marktbeherrschenden Arbeitgebern.
Das Urteil ist rechtskräftig und stellt einen bedeutsamen Präzedenzfall dar, der für zukünftige arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen als Orientierungshilfe dienen kann.
Für eine tiefergehende Analyse und Beratung hinsichtlich der Auswirkungen dieses Urteils auf individuelle Arbeitsverhältnisse empfiehlt es sich, einen auf Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsanwalt zu konsultieren.