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Entgeltfortzahlung bei Krankheit: Ihre Rechte
Rechtsstand:

Entgeltfortzahlung bei Krankheit: Ihre Rechte

Ihr Recht auf Lohnfortzahlung bei Krankheit: Entgeltfortzahlung bei Krankheit

Arbeitsrecht ist ein komplexes Feld, und gerade im Krankheitsfall sind viele Arbeitnehmer unsicher, was ihre Ansprüche angeht. Das Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) regelt, unter welchen Voraussetzungen Arbeitnehmer einen Anspruch auf Fortzahlung ihres Gehalts haben.

Was besagt § 3 Abs. 1 EntgFG genau?

Der Paragraph 3 Absatz 1 des Entgeltfortzahlungsgesetzes stellt klar, dass Arbeitnehmer einen Anspruch auf Fortzahlung ihres Arbeitsentgelts haben, sofern sie aufgrund einer Krankheit nicht in der Lage sind, ihre Arbeit zu verrichten und kein eigenes Verschulden vorliegt.

Definition des Verschuldens

In diesem Kontext bedeutet Verschulden eine Selbstverletzung, die durch besonders unkluges, unverantwortliches oder absichtliches Handeln entstanden ist – ein Verhalten also, das gegen die eigenen Interessen oder allgemein anerkannte Verhaltensnormen verstößt.

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Konkreter Fall: Gerangel unter Kollegen

Ein Verschulden liegt nach einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln nicht vor, wenn ein Arbeitnehmer sich im Rahmen eines freundschaftlichen Raufens mit Kollegen verletzt. Solch ein Vorfall gilt nicht als grob fahrlässig, so dass der Anspruch auf Lohnfortzahlung bestehen bleibt.

Referenz: Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 30. Januar 2020, Az: 6 Sa 647/19.

Fazit zum Thema: Entgeltfortzahlung bei Krankheit

Es ist wichtig, dass Arbeitnehmer ihre Rechte im Krankheitsfall kennen. Nicht jede Verletzung oder Erkrankung, die bei der Arbeit oder im Zusammenhang mit Kollegen auftritt, führt zum Verlust des Anspruchs auf Entgeltfortzahlung. Bei Unsicherheiten sollten Sie rechtlichen Rat einholen, um Ihre Ansprüche zu klären.