Anspruch auf Kurzarbeitergeld: Betriebssitz entscheidend
Das Landessozialgericht Bayern hat mit einem Urteil vom 09. August 2023 (Az: L 10 AL 130/21) eine wichtige Entscheidung für Arbeitnehmer und Unternehmen getroffen, die den Anspruch auf Kurzarbeitergeld betrifft. Die Kernaussage des Urteils und deren Auswirkungen auf das Arbeitsrecht möchten wir Ihnen in diesem Blogbeitrag näherbringen.
Inländischer Sitz des Betriebs ist maßgeblich
Laut dem Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) § 99 Abs. 1 Satz 1 müssen Unternehmen, die Kurzarbeitergeld für ihre Beschäftigten beanspruchen wollen, einen inländischen Betriebssitz oder eine inländische Betriebsabteilung vorweisen. Dies ist eine der grundlegenden betrieblichen Voraussetzungen, um in den Genuss dieser finanziellen Unterstützung zu kommen.
Territorialitätsgrundsatz als Basis
Das Gericht stützt sich in seinem Urteil auch auf den Territorialitätsgrundsatz, der in § 30 Abs. 1 des Sozialgesetzbuches Erstes Buch (SGB I) verankert ist. Dieser Grundsatz besagt, dass die deutschen Sozialversicherungsleistungen grundsätzlich nur für Personen und Unternehmen gelten, die ihren Sitz oder Wohnsitz innerhalb Deutschlands haben.
Konformität mit höherem Recht
Das bayerische Landessozialgericht bestätigte, dass die Regelung des § 99 Abs. 1 Satz 1 SGB III weder das nationale Verfassungsrecht noch das europäische Gemeinschaftsrecht verletzt. Dies bedeutet, dass die Regelung auch im Einklang mit übergeordneten Rechtsnormen steht und somit als rechtskonform angesehen werden kann.
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Bedeutung für die Praxis
Für Arbeitnehmer bedeutet dies, dass sie nur dann Anspruch auf Kurzarbeitergeld haben, wenn sie in einem Betrieb oder einer Betriebsabteilung beschäftigt sind, die einen inländischen Sitz hat. Arbeitgeber wiederum müssen sicherstellen, dass sie diese Voraussetzung erfüllen, bevor sie Kurzarbeitergeld für ihre Mitarbeiter beantragen.
Fazit für Arbeitnehmer und Arbeitgeber zum Thema Kurzarbeitergeld: Regelung für Betriebssitz
Dieses Urteil hat klare Implikationen für die Praxis: Eine sorgfältige Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen für Kurzarbeitergeld ist unerlässlich. Arbeitnehmer und Arbeitgeber sollten sich der rechtlichen Rahmenbedingungen bewusst sein und gegebenenfalls rechtlichen Rat einholen, um ihre Ansprüche und Pflichten vollständig zu verstehen.
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