Gekaufte Impfunfähigkeitsbescheinigung als Kündigungsgrund – falsche Impfbescheinigung
In einem aufsehenerregenden Urteil hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Nürnberg am 23. Februar 2023 (Az: 5 Sa 322/22) entschieden, dass die Vorlage einer gefälschten Impfunfähigkeitsbescheinigung einen Kündigungsgrund darstellen kann. Dieses Urteil ist von großer Relevanz für das Arbeitsrecht und insbesondere für Beschäftigte im Gesundheitswesen.
Täuschungsversuch mit gekaufter Bescheinigung
Ein Arbeitnehmer, tätig in einer Gesundheitseinrichtung, legte seinem Arbeitgeber eine im Internet erworbene vorläufige Impfunfähigkeitsbescheinigung vor, um sich der bis zum 31. Dezember 2022 geltenden Impfpflicht gegen das SARS-Co-V-2 Virus zu entziehen. Die Bescheinigung wurde digital von einer Ärztin ausgestellt, ohne persönlichen Kontakt, Laboruntersuchungen oder Identitätsprüfung – lediglich durch Eingabe der persönlichen Daten des Arbeitnehmers.
Urteil des LAG Nürnberg
Das LAG Nürnberg wertete diesen Akt als schwerwiegendes Fehlverhalten, das den Arbeitgeber zur verhaltensbedingten Kündigung berechtigt – und dies sogar ohne vorherige Abmahnung. Nach § 1 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) muss eine Kündigung sozial gerechtfertigt sein. Verhaltensbedingte Gründe liegen vor, wenn der Arbeitnehmer durch sein Verhalten die Arbeitspflichten verletzt und keine Besserung zu erwarten ist. Die Vorlage einer gefälschten Bescheinigung stellt eine erhebliche Pflichtverletzung dar und gefährdet zudem die Gesundheit anderer Mitarbeiter und Patienten.
Unsere Expertise: Kündigungsschutzklagen
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Wichtige Erkenntnisse für Arbeitnehmer
Das Urteil verdeutlicht, dass Versuche, sich unrechtmäßig gesetzlichen Anforderungen zu entziehen, schwerwiegende arbeitsrechtliche Konsequenzen haben können. Arbeitnehmer im Gesundheitssektor sollten sich der Ernsthaftigkeit und Relevanz derartiger Vorschriften bewusst sein und keine unlauteren Mittel zur Umgehung dieser einsetzen.
Relevanz für das Arbeitsrecht
Dieses Urteil ist ein wichtiger Präzedenzfall und betont die Bedeutung der Wahrhaftigkeit und des Vertrauens zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Es zeigt auf, dass Arbeitgeber im Falle von Täuschungshandlungen das Recht haben, entsprechend zu reagieren, um die Integrität des Arbeitsplatzes und die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben zu wahren.
Fazit für unsere Leser – Falsche Impfbescheinigung
Als auf Arbeitsrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei raten wir, sich stets an die rechtlichen Vorgaben zu halten und bei Unsicherheiten professionellen Rechtsbeistand zu suchen. Das Urteil des LAG Nürnberg dient als Mahnung, dass Verstöße gegen die Redlichkeit im Arbeitsverhältnis nicht nur die eigene Position gefährden, sondern auch rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können.