Recht auf Beamtenstatus: Anspruch auf beamtenähnliches Verhältnis bestätigt
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln hat in einem richtungsweisenden Urteil vom 08. August 2023 (Az: 4 Sa 371/23) entschieden, dass eine langjährige Mitarbeiterin des Erzbistums Köln rückwirkend in ein beamtenähnliches Verhältnis übernommen werden muss. Dieses Urteil stärkt die Rechte von Arbeitnehmern und hebt den Gleichbehandlungsgrundsatz im Arbeitsrecht hervor.
Langjährige Beschäftigung führt zu Anspruch
Die Mitarbeiterin, die bereits seit 2002 in leitender Position für das Erzbistum tätig ist, hatte auf Basis einer internen Ordnung des Erzbistums Ende 2019 die Übernahme in ein beamtenähnliches Verhältnis beantragt. Dies hätte zur Folge gehabt, dass die Bestimmungen des Beamtenrechts des Landes Nordrhein-Westfalen entsprechend Anwendung finden.
Erste Instanz ohne Erfolg
Trotz der langjährigen Praxis des Erzbistums, leitende Mitarbeiter in ein solches Verhältnis zu übernehmen, traf das Erzbistum keine Entscheidung über den Antrag der Klägerin. Daraufhin reichte sie Klage beim Arbeitsgericht Köln ein, um die Übernahme und die Nachzahlung der Differenzvergütung zu erwirken. Das Arbeitsgericht wies die Klage zunächst ab.
LAG Köln korrigiert erstinstanzliches Urteil
In der Berufung erkannte das LAG Köln jedoch den Anspruch der Klägerin an und gab der Klage statt. Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz auch für das Erzbistum gelte.
Gleichbehandlungsgrundsatz als Entscheidungsgrundlage
Das LAG Köln stellte klar, dass, obgleich die Kirchen über ein verfassungsrechtlich geschütztes Selbstordnungs- und Selbstverwaltungsrecht verfügen und ein eigenständiges Arbeitsrecht erlassen können, bei der Begründung von Arbeitsverhältnissen mittels Privatautonomie das staatliche Arbeitsrecht Anwendung findet. Dazu zählt insbesondere der allgemeine Gleichbehandlungsgrundsatz.
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Keine Revision zugelassen
Das LAG hat die Revision gegen dieses Urteil nicht zugelassen, womit die Entscheidung eine bedeutende Rechtskraft erlangt.
Fazit für Arbeitnehmer zum Thema: Recht auf Beamtenstatus
Dieses Urteil ist ein bedeutender Sieg für Arbeitnehmer und unterstreicht die Wichtigkeit des Gleichbehandlungsgrundsatzes im Arbeitsrecht. Arbeitnehmer, die in ähnlichen Situationen wie die Klägerin sind, können sich auf diesen Fall berufen, um ihre Rechte einzufordern.
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