Das Urteil: BAG-Urteil stärkt Rechte schwerbehinderter Bewerber
In einem aktuellen Urteil hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) wichtige Klarstellungen zur Darlegungslast schwerbehinderter Bewerber in Entschädigungsprozessen nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) vorgenommen. Dieses Urteil ist besonders relevant für schwerbehinderte Personen, die sich diskriminiert fühlen, weil sie bei einer Bewerbung nicht berücksichtigt wurden.
Rechtlicher Rahmen: § 15 AGG
Nach § 15 Abs. 1 und Abs. 2 AGG können Bewerber, die eine Benachteiligung aufgrund ihrer Schwerbehinderung erleiden, Schadensersatz bzw. eine Entschädigung fordern. Voraussetzung hierfür ist der Nachweis, dass die Schwerbehinderung kausal für die Benachteiligung war.
Darlegungslast des Bewerbers
Das Bundesarbeitsgericht hat in seinem Urteil vom 14. Juni 2023 (Az: 8 AZR 136/22) präzisiert, wie schwerbehinderte Bewerber ihrer Darlegungslast gerecht werden können. Sie müssen darlegen, dass der Arbeitgeber gegen spezifische Bestimmungen verstoßen hat, die Verfahrens- und Förderpflichten zugunsten schwerbehinderter Menschen vorsehen. Ein häufiger Verstoß ist beispielsweise, dass der Betriebsrat nicht gemäß § 164 Abs. 1 Satz 4 SGB IX über die Bewerbung informiert wurde.
Herausforderungen für den Bewerber
Schwerbehinderte Bewerber stehen oft vor dem Problem, dass sie als Außenstehende in der Regel keinen Einblick in interne Abläufe des Unternehmens haben. Das Gericht erkennt an, dass es diesen Bewerbern nicht zumutbar ist, sich solche Einblicke zu verschaffen. Daher müssen sie keine konkreten Anhaltspunkte für einen Verstoß darlegen, sondern lediglich plausible Vermutungen anführen.
Bedeutung des Urteils: Rechte schwerbehinderter Bewerber
Dieses Urteil stärkt die Rechtsposition schwerbehinderter Bewerber, indem es klare Richtlinien dafür setzt, wie sie ihre Ansprüche geltend machen können. Es unterstreicht die Verantwortung der Arbeitgeber, die rechtlichen Vorgaben im Bewerbungsprozess schwerbehinderter Menschen einzuhalten und fördert die Transparenz in den Auswahlverfahren.
Weiterführende Rechtsprechung
Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts (ECLI:DE:BAG:2023:140623.U.8AZR136.22.0) ist wegweisend für die Praxis und wird in zukünftigen Fällen als wichtiger Referenzpunkt dienen, um die Rechte schwerbehinderter Bewerber zu schützen und zu stärken.
Diese Entscheidung hat weitreichende Implikationen für die Arbeitspraxis in Deutschland und hilft, ein gerechteres Arbeitsumfeld für alle zu schaffen, indem sie die Einhaltung des AGG in den Mittelpunkt stellt.