Die Entscheidung: Kündigungsschreiben
In einem aktuellen arbeitsrechtlichen Fall hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Nürnberg entschieden, dass ein ordnungsgemäßer Auslieferungsbeleg mit der Unterschrift eines Postbediensteten den ersten Anschein für den Zugang eines Kündigungsschreibens beweist. Diese Entscheidung hat bedeutende Implikationen für die Praxis der Kündigungszustellung.
Der Fall: Kündigung per Einwurf-Einschreiben
Das Gericht beschäftigte sich mit einer ordentlichen Kündigung, die per Einwurf-Einschreiben versendet wurde. Der Arbeitgeber legte sowohl den Einlieferungsbeleg als auch die Kopie des Auslieferungsbelegs mit der Unterschrift des Postzustellers vor. Diese Dokumentation dient als Beweis des ersten Anscheins, dass das Kündigungsschreiben tatsächlich in den Machtbereich der Empfängerin gelangt ist.
Rechtliche Bewertung
Nach § 130 Abs. 1 S. 1 BGB gilt ein Schreiben als zugegangen, wenn es so in den Bereich des Empfängers gelangt, dass unter normalen Umständen mit der Kenntnisnahme gerechnet werden kann. Im vorliegenden Fall war durch die Vorlage des Auslieferungsbelegs anzunehmen, dass das Schreiben am 30.09.2021 den Machtbereich der Klägerin erreicht hat.
Die Rolle der Zustellzeiten
Das Gericht stellte weiterhin klar, dass die Zustellung durch einen Mitarbeiter der Deutschen Post AG innerhalb der regulären Arbeitszeiten des Zustellers erfolgte. Die üblichen Zustellzeiten sind dabei entscheidend, da sie den Rahmen für den wahrscheinlichen Zugang des Schreibens bilden.
Unsere Expertise: Kündigungsschutzklagen
Wir sind die Kanzlei, die exakt auf Sie und Ihre Themen als Arbeitnehmer:in spezialisiert ist. Unser Fokus liegt auf Ihrer Kündigung, Ihrem Aufhebungsvertrag, Ihrer Abfindung. Auch zu allen anderen arbeits- und sozialrechtlichen Fragen wissen wir Rat.
Beweislast bei abweichenden Zustellzeiten
Es liegt in der Verantwortung des Empfängers, konkrete Umstände darzulegen, die darauf hindeuten, dass das Schreiben außerhalb der üblichen Zustellzeiten zugestellt wurde. Im verhandelten Fall konnte die Klägerin keine solchen Umstände vorbringen.
Fazit: Auslieferungsbeleg bei Kündigungsschreiben
Diese Entscheidung unterstreicht die Bedeutung eines korrekt geführten Zustellungsnachweises bei der Übersendung von Kündigungsschreiben. Für Arbeitgeber bedeutet dies, dass sie durch die sorgfältige Dokumentation des Versandprozesses eine stärkere Rechtssicherheit bei der Zustellung von Kündigungen erreichen können. Arbeitnehmer müssen wiederum aufmerksam sein und gegebenenfalls Beweise sammeln, sollten sie die Zustellung zu unüblichen Zeiten vermuten.
Verfahrensgang
Die Entscheidung des LAG Nürnberg (Az: 5 Sa 1/23) wird derzeit vom Bundesarbeitsgericht unter dem Az: 2 AZR 213/23 weiter geprüft. Dieses Verfahren wird weiterhin aufmerksam von Arbeitsrechtsexperten beobachtet.
Diese Zusammenfassung und Erläuterung verdeutlicht, wie entscheidend der korrekte Umgang mit Zustellungsnachweisen im Arbeitsrecht ist, sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer.