Arbeitsrecht schützt Arbeitnehmer: Arbeitsunfall Anerkennung
Das Arbeitsrecht schützt Arbeitnehmer, die während ihrer beruflichen Tätigkeit Unfälle erleiden. Doch nicht jeder Vorfall kann als Arbeitsunfall anerkannt werden, besonders wenn Symptome erst Jahre später auftreten. Ein kürzliches Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg (Az: L 10 U 129/23) bietet wichtige Einblicke in die rechtlichen Anforderungen für die Anerkennung eines Arbeitsunfalls.
Definition eines Arbeitsunfalls
Ein Arbeitsunfall setzt ein von außen einwirkendes Ereignis voraus, das eine physiologische Veränderung im Körper oder der Psyche des Betroffenen verursacht. Dies umfasst sowohl physische als auch psychische Beeinträchtigungen, die direkt durch eine berufliche Tätigkeit ausgelöst werden.
Der spezielle Fall: Späte Symptome und ihre Problematik
Das Gericht entschied in einem Fall, in dem eine Arbeitnehmerin Jahre nach einer telefonischen Bedrohung durch einen Kunden gesundheitliche Beschwerden wie Durchfall und Schwindel entwickelte und diese auf die Bedrohung zurückführte. Das Gericht stellte klar, dass eine solche Einwirkung auf die Psyche nicht unmittelbar zu einem physiologischen Schaden führte und die Symptome erst deutlich später auftraten. Dies macht es schwierig, einen direkten Zusammenhang zwischen dem Ereignis am Arbeitsplatz und den später auftretenden Symptomen herzustellen.
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Unterscheidung zwischen Primär- und Sekundärschäden
Das Urteil des LSG Baden-Württemberg betont auch die Unterscheidung zwischen Primärschäden, die unmittelbare Unfallfolgen sind, und Sekundärschäden, die rechtlich als mittelbare Unfallfolgen durch die versicherte Tätigkeit anzusehen sind. Diese Unterscheidung ist entscheidend für die Beurteilung, ob ein Gesundheitsschaden als Arbeitsunfall anerkannt werden kann.
Rechtliche Konsequenzen für Arbeitnehmer
Dieses Urteil zeigt, dass nicht jede gesundheitliche Beeinträchtigung, die ein Arbeitnehmer erfahren mag, automatisch als Arbeitsunfall gilt. Die zeitliche Nähe des Symptombeginns zum auslösenden Ereignis und der direkte kausale Zusammenhang sind entscheidend für die Anerkennung als Arbeitsunfall nach § 11 SGB VII.
Fazit zum Thema: Arbeitsunfall Anerkennung
Arbeitnehmer und Arbeitgeber müssen sich bewusst sein, dass die Anerkennung eines Arbeitsunfalls klare rechtliche Kriterien erfordert. Die Dokumentation des Vorfalls und der unmittelbaren Folgen spielt eine entscheidende Rolle. Das aktuelle Urteil unterstreicht die Notwendigkeit, bei Arbeitsunfällen sowohl die unmittelbaren als auch die langfristigen Auswirkungen sorgfältig zu bewerten.