Die Weisung des Arbeitgebers im Fokus: LAG-Urteil zu Büroumzug
In einem aktuellen Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Rheinland-Pfalz wurde ein arbeitsrechtlicher Konflikt verhandelt: Ein Arbeitnehmer, ehemals Mitglied der Betriebsvertretung und Nutzer eines Einzelbüros, sollte nach der Beendigung seiner Betriebsratstätigkeit in ein Großraumbüro umziehen. Es stand die Frage im Raum, ob diese Weisung des Arbeitgebers rechtens war.
§ 106 GewO und die Grenzen des Weisungsrechts
Das Gericht stellte klar, dass das Weisungsrecht nach § 106 Satz 1 Gewerbeordnung (GewO) dem Arbeitgeber erlaubt, Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung im Rahmen des billigen Ermessens festzulegen. Voraussetzung hierfür ist, dass diese nicht vertraglich oder durch andere rechtliche Bestimmungen fixiert sind.
Im vorliegenden Fall war das Weisungsrecht zur Arbeitsplatzzuweisung des Klägers nicht vertraglich eingeschränkt, und es bestand kein Anhaltspunkt dafür, dass sich der Arbeitsort des Klägers auf das Einzelbüro konkretisiert hatte.
Ermessensentscheidung und Abwägung von Interessen
Die Entscheidungsbefugnis des Arbeitgebers nach § 106 GewO und § 315 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) verlangt eine ausgewogene Abwägung der Interessenlage. Dabei müssen verfassungsrechtliche Werte und Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und Angemessenheit beachtet werden.
Das LAG betonte, dass die US Stationierungsstreitkräfte als Arbeitgeber in diesem Fall die Grenzen des billigen Ermessens gewahrt hatten. Die Notwendigkeit eines Einzelbüros für den Kläger war mit dem Ende seiner Betriebsratstätigkeit nicht mehr gegeben.
Gesundheitliche Beeinträchtigungen und deren Berücksichtigung
Die US Stationierungsstreitkräfte mussten gesundheitliche Beeinträchtigungen des Klägers nur berücksichtigen, wenn diese zum Zeitpunkt der Ermessensentscheidung bekannt waren. Da der Kläger keine hinreichenden Beweise vorlegen konnte, dass seine gesundheitlichen Einschränkungen (Tinnitus) dem Arbeitgeber vor der Weisung bekannt waren, fanden diese in der Entscheidung keine Berücksichtigung.
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Fazit zum Thema LAG-Urteil zu Büroumzug: Die Rechtmäßigkeit der Weisung
Zusammenfassend hielt das Gericht fest, dass die Weisung des Arbeitgebers, den Kläger nach Beendigung seiner Betriebsratstätigkeit in ein Großraumbüro umzuziehen, rechtens war und den Maßstäben des billigen Ermessens entsprach.
LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13. Mai 2020, Aktenzeichen: 7 Sa 380/19
Dieses Urteil verdeutlicht die Bedeutung des Weisungsrechts des Arbeitgebers und zeigt auf, dass bei der Ausübung des Direktionsrechts stets eine individuelle Abwägung der Interessen erfolgen muss. Arbeitnehmer und Arbeitgeber sollten sich ihrer Rechte und Pflichten bewusst sein und im Konfliktfall rechtlichen Rat einholen.