Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts: Gleiches Recht bei Nachtzuschlägen
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat ein richtungsweisendes Urteil gefällt, das Arbeitnehmer, die nachts arbeiten, besonders interessieren dürfte. In dem Urteil vom 21. März 2018 unter dem Aktenzeichen 10 AZR 34/17 wurde klargestellt, dass Nachtarbeit, unabhängig davon, ob sie im Rahmen eines Schichtsystems oder außerhalb dessen geleistet wird, gleich zu vergüten ist.
Ungleichbehandlung von Nacht- und Schichtarbeitern unzulässig
Bislang sah eine tarifvertragliche Regelung vor, dass für Nachtarbeit ein Zuschlag von 50 % zum Stundenlohn gezahlt wird, während Nachtarbeit im Schichtbetrieb lediglich mit einem Zuschlag von 15 % entlohnt wurde. Diese Praxis benachteiligte Nachtschichtarbeitnehmer gegenüber anderen Arbeitnehmern, die Nachtarbeit verrichteten, was das Bundesarbeitsgericht als Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot ansah.
Verstoß gegen das Grundgesetz
Das Gericht stellte fest, dass die unterschiedliche Behandlung der Zuschläge für Nachtarbeit gegen Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG) verstößt. Dieser Artikel verankert den Gleichheitssatz und fordert, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind.
Anspruch auf Nachzahlung des Zuschlags
Nachtschichtarbeitnehmer, die bisher nur den geringeren Zuschlag von 15 % erhalten haben, haben laut diesem Urteil Anspruch auf einen ergänzenden Zuschlag. Dieser zusätzliche Zuschlag beläuft sich auf weitere 35 % des Stundenlohns, sodass insgesamt ein Nachtarbeitszuschlag von 50 % erreicht wird – gleichwertig mit dem Zuschlag, der Arbeitnehmern für Nachtarbeit außerhalb von Schichtsystemen zusteht.
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Was bedeutet das Urteil für Arbeitnehmer?
Für Arbeitnehmer, die in Nachtschichten tätig sind, bedeutet dieses Urteil, dass sie nunmehr einen Anspruch auf Gleichbehandlung in Bezug auf die Vergütung ihrer Nachtarbeit haben. Sollten Arbeitgeber bisher unterschiedliche Nachtzuschläge gezahlt haben, könnten betroffene Arbeitnehmer rückwirkende Ansprüche geltend machen.
Wichtig für die Praxis zum Thema: Gleiches Recht bei Nachtzuschlägen
Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind gleichermaßen aufgerufen, die Vergütung von Nachtarbeit zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen. Dieses Urteil trägt zur Fairness im Arbeitsverhältnis bei und stärkt die Rechte von Nachtarbeitern.
Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts ist ein deutliches Zeichen dafür, dass arbeitsrechtliche Grundprinzipien, wie der Grundsatz der Gleichbehandlung, konsequent durchgesetzt werden. Arbeitnehmer, die in Nachtschichten arbeiten, sollten ihre Lohnabrechnungen überprüfen und gegebenenfalls rechtlichen Rat einholen, um ihre Ansprüche durchzusetzen.