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Entscheidung des LAG Berlin-Brandenburg: Lehrer-Kündigung nach kontroversem Impfvideo für unwirksam erklärt.
Rechtsstand:

Kündigung nach Impfvideo: Lehrer bleibt im Amt

Kontroverse Äußerungen und arbeitsrechtliche Konsequenzen: Kündigung nach Impfvideo?

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat eine Kündigung eines Lehrers für unwirksam erklärt, die aufgrund eines Videos ausgesprochen wurde, in dem das Tor eines Konzentrationslagers mit der Aufschrift „IMPFUNG MACHT FREI“ gezeigt wurde. Dieses Video wurde von dem Lehrer auf YouTube veröffentlicht und sollte eine kritische Stellungnahme zur Impfpolitik der Bundesregierung darstellen. Der Lehrer hatte den Schriftzug „ARBEIT MACHT FREI“ durch „IMPFUNG MACHT FREI“ ersetzt, was zu erheblichen Kontroversen führte.

Die gerichtliche Entscheidung

Das Land Berlin reagierte auf das Video mit einer fristlosen, und hilfsweise mit einer fristgemäßen Kündigung zum 31. März 2022, welche das Arbeitsgericht Berlin zunächst als gerechtfertigt sah. Das Arbeitsgericht argumentierte, dass das Video eine unzulässige Verharmlosung des Holocaust darstelle und somit eine Weiterbeschäftigung des Lehrers unzumutbar sei. Das Landesarbeitsgericht sah dies jedoch anders und erklärte beide Kündigungen für unwirksam. Es begründete seine Entscheidung damit, dass das Video als Ausdruck einer scharfen Kritik an der Coronapolitik interpretiert werden könne und nicht zwingend eine Überschreitung des Grundrechts auf Meinungsäußerung darstelle.

Auflösung des Arbeitsverhältnisses und Abfindung

Trotz der Feststellung der Unwirksamkeit der Kündigungen beschloss das Landesarbeitsgericht, das Arbeitsverhältnis auf Antrag des Landes Berlin gegen eine Abfindungszahlung und gemäß §§ 9 und 10 des Kündigungsschutzgesetzes zum 31. März 2022 aufzulösen. Dies wurde damit begründet, dass dem Land Berlin eine weitere Zusammenarbeit mit dem Lehrer insbesondere im Hinblick auf seine Äußerungen im Video von Juli 2022 und im laufenden Verfahren nicht mehr zumutbar sei. Die Abfindung wurde auf etwa 72.000 EUR festgesetzt, was zwölf Monatsverdiensten des Lehrers entspricht.

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Rechtliche Bewertung und Ausblick zum Fall: Kündigung nach Impfvideo

Die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts zeigt die komplexe Balance zwischen Meinungsfreiheit und den Pflichten eines Staatsbediensteten. Es unterstreicht, dass auch provokative oder kontroverse Äußerungen im Rahmen der Meinungsfreiheit Schutz genießen können, jedoch die konkreten Umstände des Einzelfalls entscheidend sind. Die Revision zum Bundesarbeitsgericht wurde nicht zugelassen, jedoch besteht die Möglichkeit der Nichtzulassungsbeschwerde.

Diese Entscheidung ist besonders relevant für Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst und verdeutlicht die Wichtigkeit, die Grenzen der Meinungsfreiheit in Bezug auf das Arbeitsverhältnis zu verstehen. Arbeitgeber sollten sich derweil bewusst sein, dass eine Kündigung gut begründet sein muss und die Meinungsfreiheit der Angestellten eine wichtige Rolle spielt.