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Rechtsstand:

Beweispflicht und Anspruchsrecht: Anspruch auf Sonderzahlungen

Arbeitsrecht – Anspruch auf Sonderzahlungen

Das Landesarbeitsgericht Thüringen hat mit seinem Urteil vom 07. Dezember 2022, Aktenzeichen 4 Sa 123/21, wichtige Klarheit in der Beweisführung von schriftlichen Ansprüchen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern geschaffen.

Beweispflicht bei schriftlicher Kommunikation

Wenn ein Schreiben versendet wird und der Absender den Zugang beim Adressaten nachweisen kann, genügt es nicht, wenn der Empfänger den Inhalt des Schreibens einfach bestreitet. Das Gericht stellt klar: Die Gegenpartei muss darlegen, welchen Inhalt die Sendung stattdessen gehabt haben soll, falls sie den vom Absender behaupteten Inhalt in Abrede stellt.

Geltendmachung tarifvertraglicher Ansprüche

In Bezug auf tarifvertragliche Ansprüche hat das LAG Thüringen entschieden, dass der Verzicht einiger Beschäftigter auf eine tariflich vereinbarte Jahressonderzahlung nicht dazu führt, dass die Forderung dieser Sonderzahlung durch andere Beschäftigte als treuwidrig oder als Ungleichbehandlung angesehen werden kann.

Keine automatische Treuwidrigkeit durch Verzicht

Das bedeutet konkret, dass jeder Beschäftigte individuell entscheiden kann, ob er tarifliche Ansprüche geltend macht oder auf sie verzichtet. Die Entscheidung Einzelner für den Verzicht beeinflusst nicht die Rechtmäßigkeit der Ansprüche anderer.

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Fazit für Arbeitnehmer und Arbeitgeber: Anspruch auf Sonderzahlungen

Dieses Urteil stärkt die Position von Arbeitnehmern, die ihre vertraglichen oder tarifvertraglichen Rechte einfordern möchten, selbst wenn andere Kollegen darauf verzichtet haben. Es betont außerdem die Bedeutung sorgfältiger Dokumentation und Kommunikation im Geschäftsverkehr.

Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist es gleichermaßen wichtig, sich über die rechtlichen Rahmenbedingungen im Klaren zu sein und im Zweifelsfall juristische Beratung einzuholen. Das Urteil des LAG Thüringen unterstreicht, dass die Einhaltung rechtlicher Standards grundlegend für ein faires und funktionierendes Arbeitsverhältnis ist.