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Tuberkulose bei Lehrer anerkannt
Rechtsstand:

Dienstunfall: Tuberkulose bei Lehrer anerkannt

Tuberkulose bei Lehrer anerkannt: Kein Anspruch auf Dienstunfallfürsorge

Ein aktuelles Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg, Aktenzeichen Au 2 K 20.119 vom 27. Mai 2021, beschäftigt sich mit der Frage, unter welchen Umständen eine Infektionskrankheit als Dienstunfall anerkannt werden kann. Dies ist insbesondere für Beamte von Bedeutung, die im Falle einer im Dienst erlittenen Krankheit Ansprüche aus der Dienstunfallfürsorge geltend machen möchten.

Der Fall: Lehrer mit Tuberkulose

Ein Lehrer, der an Tuberkulose (TBC) erkrankt war, beantragte die Anerkennung seiner Erkrankung als Dienstunfall. Er argumentierte, dass er sich die Krankheit aufgrund seiner Tätigkeit zugezogen habe, insbesondere durch den Kontakt zu Asylbewerbern und Geflüchteten oder durch die aktive Unterrichtsform, die einen engeren Kontakt zu den Schülern ermöglicht.

Beweislast bei Dienstunfallfürsorge

Das Gericht stellte klar, dass der Beamte die Beweislast für die besondere Erkrankungsgefahr im Dienst trägt. Zudem muss er nachweisen, dass er die Erkrankung rechtzeitig gemeldet hat. Kann nicht eindeutig geklärt werden, ob sich der Beamte die Krankheit innerhalb oder außerhalb des Dienstes zugezogen hat, so liegt das Risiko der Unaufklärbarkeit beim Dienstherrn.

Keine vergleichbare Gefahr wie in Gesundheitsberufen

Das Verwaltungsgericht Augsburg entschied, dass eine Lehrkraft nicht den gleichen Erkrankungsrisiken wie Beschäftigte in Gesundheitsberufen ausgesetzt ist. Auch bei Kontakt mit Asylbewerbern und Geflüchteten sei keine vergleichbare Gefahr gegeben. Ebenso wenig könne aus der aktiven Unterrichtsform, die einen näheren Kontakt zu Schülern mit sich bringt, eine vergleichbare Erkrankungsgefahr abgeleitet werden.

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Relevanz für Arbeitnehmer und Lehrkräfte

Dieses Urteil ist von Bedeutung für alle Beamten, die im Falle einer Erkrankung Ansprüche aus der Dienstunfallfürsorge geltend machen wollen. Es zeigt auf, dass nicht jede Infektionskrankheit automatisch als Dienstunfall anerkannt wird. Lehrkräfte und andere im öffentlichen Dienst Tätige sollten sich der Anforderungen und der Beweislast im Falle einer Erkrankung bewusst sein.

Fazit zum Thema: Tuberkulose bei Lehrer anerkannt

Das Urteil des VG Augsburg unterstreicht die Notwendigkeit, dass Beamte die spezifischen Risiken ihrer Tätigkeit genau belegen müssen, um Leistungen aus der Dienstunfallfürsorge zu erhalten. Die Rechtsprechung setzt hier klare Grenzen, was die Anerkennung von Infektionskrankheiten als Dienstunfall angeht. Wer in der öffentlichen Verwaltung tätig ist und rechtliche Unterstützung benötigt, sollte sich an eine spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei wenden, die über Expertise im Arbeits- und Sozialrecht verfügt.