Rechte nach Arbeitsende: Anforderungen und Auswirkungen der DSGVO auf Auskunftsersuchen
Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg hat eine wichtige Entscheidung zur Handhabung von Auskunftsersuchen nach Artikel 15 Absatz 1 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) nach Beendigung von Arbeitsverhältnissen getroffen. Diese Entscheidung hat signifikante Auswirkungen für ehemalige Arbeitnehmer und Arbeitgeber bezüglich der Behandlung personenbezogener Daten.
Kein immaterieller Schadensersatz bei verspäteter Auskunftserteilung
Laut dem Urteil des LAG Baden-Württemberg (Az: 3 Sa 33/22) stellt eine verspätete Auskunftserteilung auf eine DSGVO-Anfrage keinen immateriellen Schaden dar. Dies bedeutet, dass ein einfacher Verstoß gegen die Vorgaben der DSGVO nicht automatisch zu einem Schadensersatzanspruch nach Artikel 82 Absatz 1 DSGVO führt. Damit wird klargestellt, dass nicht jeder Datenschutzverstoß zu einem finanziellen Ausgleich berechtigt.
Keine automatische Schadensersatzvermutung
Das Gericht betonte weiterhin, dass Artikel 82 Absatz 1 DSGVO keine automatische Vermutung beinhaltet, dass der Kontrollverlust über die eigenen Daten durch einen Verstoß gegen die DSGVO per se zu einem ersatzfähigen immateriellen Schaden führt. Dies stellt eine wichtige Klarstellung für die Praxis dar, da es die Hürden für den Nachweis eines Schadens durch Datenschutzverletzungen erhöht.
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Anforderungen an die Bestimmtheit eines Auskunftsersuchens
Ein weiterer entscheidender Punkt in der Urteilsbegründung betrifft die Anforderungen an die Bestimmtheit eines Auskunftsersuchens. Ein allgemeiner Antrag auf Auskunft über „sämtliche personenbezogene Daten“ erfüllt nicht das Bestimmtheitserfordernis des § 253 Absatz 2 Nummer 2 der Zivilprozessordnung (ZPO). Dies bedeutet, dass Antragsteller ihre Anfragen präzise formulieren müssen, um eine erfolgreiche Durchsetzung ihres Auskunftsrechts zu gewährleisten.
Rechte nach Arbeitsende: Bedeutung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
Diese Entscheidung unterstreicht die Notwendigkeit für beide Parteien – sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber – sich der spezifischen Anforderungen und Grenzen der DSGVO bewusst zu sein. Für ehemalige Arbeitnehmer bedeutet dies, dass sie ihre Rechte auf Datenzugriff klar und präzise formulieren müssen, um eine erfolgreiche Anfrage zu stellen. Arbeitgeber hingegen müssen sicherstellen, dass sie Anfragen innerhalb der gesetzlichen Fristen bearbeiten, auch wenn eine verspätete Antwort nicht automatisch zu Schadensersatz führt.
Diese Urteilsbegründung bietet wichtige Leitlinien für die Handhabung von DSGVO-Anfragen nach Beendigung von Arbeitsverhältnissen und stellt klar, dass die korrekte Anwendung und Interpretation der DSGVO entscheidend für den Schutz personenbezogener Daten ist.