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Erfahren Sie mehr über die rechtlichen Aspekte von Streiks während Tarifverhandlungen laut LAG Nürnberg.
Rechtsstand:

LAG Urteil: Rechtslage bei Streiks in Tarifverhandlungen

Rechtslage bei Streiks in Tarifverhandlungen: Grenzen und Möglichkeiten juristischer Schritte gegen Streiks

Das Landesarbeitsgericht Nürnberg hat in einem aktuellen Urteil (Az: 3 SaGa 7/23 vom 20.07.2023) wichtige Aspekte zum Thema Streiks während laufender Gehaltstarifverhandlungen klargestellt. Diese Entscheidung ist von großer Bedeutung für Arbeitnehmer, Gewerkschaften und Arbeitgeber, die sich mit der Frage der Rechtmäßigkeit von Arbeitskämpfen auseinandersetzen müssen.

Rechtliche Grundlagen für die Anordnung einer einstweiligen Verfügung gegen Streiks

Das Gericht betonte, dass ein Streik durch eine einstweilige Verfügung nur dann untersagt werden kann, wenn er offensichtlich rechtswidrig ist. Dies stellt eine hohe Hürde für die Erteilung einer solchen Verfügung dar, da die Offensichtlichkeit der Rechtswidrigkeit klar und eindeutig nachgewiesen werden muss.

Rechtmäßigkeit von Arbeitskämpfen

Ein zentraler Punkt der Entscheidung ist die Bestätigung, dass Arbeitskämpfe nur dann als rechtmäßig gelten, wenn sie ein tariflich regelbares Ziel verfolgen. Dies bedeutet, dass die Ziele des Streiks innerhalb der durch Tarifverträge abdeckbaren Materien liegen müssen.

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Spezifisches Streikziel: Allgemeinverbindlichkeit der Entgelttarifverträge

In dem verhandelten Fall ging es um das Streikziel, die Allgemeinverbindlichkeit der Entgelttarifverträge in einer gemeinsamen Initiative zu erreichen. Das Gericht stellte fest, dass dieses Ziel ein legitimes Verhandlungsziel darstellt und es jedenfalls nicht offensichtlich rechtswidrig ist, dieses Ziel durch Streikmaßnahmen zu verfolgen.

Rechtslage bei Streiks: Bedeutung des Urteils für die Praxis

Diese Entscheidung hat weitreichende Implikationen für die Praxis der Tarifverhandlungen und der Durchführung von Streiks. Sie stärkt die Position von Gewerkschaften und Arbeitnehmern, indem sie klarstellt, dass das Streben nach Allgemeinverbindlichkeit eines Tarifvertrags ein zulässiges Ziel für Streikmaßnahmen sein kann. Gleichzeitig setzt sie klare Grenzen für die Möglichkeiten von Arbeitgebern, gegen solche Streiks vorzugehen, indem sie die Anforderungen an die Offensichtlichkeit der Rechtswidrigkeit hoch ansetzt.

Diese Urteilsbegründung bietet wichtige Orientierungshilfen für alle Beteiligten und betont die Notwendigkeit einer sorgfältigen rechtlichen Prüfung vor der Einleitung gerichtlicher Schritte gegen Streikaktionen. Sie unterstreicht die Bedeutung tarifvertraglicher Regelungsziele im Kontext von Arbeitskämpfen und bietet damit eine wertvolle Rechtsgrundlage für zukünftige Auseinandersetzungen in diesem Bereich.