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Das LAG Nürnberg bestätigt: Streiks für Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen sind zulässig. Lesen Sie mehr über das Urteil.
Rechtsstand:

LAG Nürnberg Urteil: Streikrecht bei Tarifverhandlungen

Streikrecht im Fokus: Das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg

Das Landesarbeitsgericht Nürnberg hat in einer wegweisenden Entscheidung (Az: 3 SaGa 7/23, Datum: 20.07.2023) Stellung zur Rechtmäßigkeit von Streiks im Kontext laufender Gehaltstarifverhandlungen genommen. Die Kernfrage, die in diesem Urteil behandelt wurde, betrifft die Zulässigkeit einer einstweiligen Verfügung gegen Streikmaßnahmen, die darauf abzielen, die Allgemeinverbindlichkeit von Entgelttarifverträgen zu erreichen.

Rechtliche Rahmenbedingungen für Streiks

Streiks sind ein fundamentales Mittel in den Arbeitsbeziehungen und können als Druckmittel in Tarifverhandlungen eingesetzt werden. Das Recht zu streiken ist jedoch an bestimmte rechtliche Voraussetzungen gebunden. Ein Streik darf nur dann durch eine einstweilige Verfügung untersagt werden, wenn er offensichtlich rechtswidrig ist. Arbeitskämpfe müssen zudem ein tariflich regelbares Ziel verfolgen, um als rechtmäßig zu gelten.

Das Streikziel: Allgemeinverbindlichkeit der Entgelttarifverträge

In dem vorliegenden Fall ging es um die Frage, ob das Streikziel, die Allgemeinverbindlichkeit der Entgelttarifverträge zu erreichen, ein legitimes Ziel darstellt. Die Richter entschieden, dass dieses Ziel ein anerkanntes und tariflich regelbares Anliegen ist. Es wurde festgestellt, dass das Streben nach Allgemeinverbindlichkeit nicht offensichtlich rechtswidrig ist und somit die Anwendung einer einstweiligen Verfügung gegen den Streik nicht gerechtfertigt wäre.

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Bedeutung dieser Entscheidung

Diese Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Nürnberg unterstreicht die Bedeutung der Tarifautonomie und die Schutzmechanismen für tarifliche Aushandlungsprozesse. Sie bestätigt, dass Streiks, die auf das Ziel der Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen abzielen, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen prinzipiell zulässig sind. Damit wird auch die Rolle der Gewerkschaften gestärkt, die in Tarifverhandlungen solche Ziele verfolgen können.

Fazit zum Thema: Streikrecht bei Tarifverhandlungen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Für Arbeitnehmer bietet das Urteil eine Bestätigung ihrer Rechte im Rahmen von kollektiven Arbeitskämpfen. Arbeitgeber wiederum müssen anerkennen, dass Streiks, die auf tariflich regelbare Ziele abzielen, auch während laufender Verhandlungen ein legitimes Mittel darstellen können. Beide Seiten sind jedoch angehalten, im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und der Rechtsprechung zu agieren.

Diese Entscheidung ist ein wichtiger Bezugspunkt für die Bewertung zukünftiger Streiks im Kontext von Tarifverhandlungen und zeigt die Grenzen und Möglichkeiten auf, die im Rahmen des deutschen Arbeitsrechts bestehen.