Welche Rechtsfolgen entstehen bei einer Schmiergeldannahme?
Nach einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln müssen Arbeitnehmer, die Schmiergelder angenommen haben, ihrem Arbeitgeber umfassend Rechenschaft ablegen. Diese Verpflichtung ergibt sich aus § 666 BGB und betrifft die Pflicht zur Auskunft und Rechenschaft über empfangene Gelder.
Beweislastverteilung im Schadensersatzprozess
Das Gericht klärte auch die Beweislastverteilung in solchen Fällen. Grundsätzlich muss derjenige, der Schadensersatzansprüche geltend macht, die Existenz einer sittenwidrigen Schmiergeldabrede beweisen. Dies umfasst die Darlegung ausreichender Anhaltspunkte für eine solche Vereinbarung. Der Beschuldigte muss diese Anhaltspunkte dann substantiiert erschüttern und detailliert zu den Gründen der erhaltenen Zahlungen Stellung nehmen.
Sekundäre Darlegungslast
Falls der Beschuldigte nicht ausreichend zu den Vorwürfen Stellung bezieht, wird gemäß § 138 Abs. 3 ZPO angenommen, dass die Behauptungen des Klägers zutreffen, sodass keine weitere Beweisaufnahme erforderlich ist. Die sekundäre Darlegungslast tritt ein, wenn dem Behauptenden eine nähere Darlegung nicht möglich oder nicht zumutbar ist, während der Bestreitende alle wesentlichen Tatsachen kennt.
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Dokumentationspflicht und Compliance-Maßnahmen
Das Gericht betonte auch die Bedeutung von Compliance-Maßnahmen und der Dokumentation von Vereinbarungen. Fehlen schriftliche Niederlegungen, verstärkt dies den Anschein eines unrechtmäßigen Verhaltens. Zudem müssen Arbeitnehmer, die nebenbei selbstständig tätig sind, klarstellen, wie sie ihre Arbeitsleistung neben ihrer Haupttätigkeit und privaten Verpflichtungen erbringen.
Glaubwürdigkeit und Prozessverhalten
Wer in einem Teilurteil bereits der Unwahrheit überführt wurde, muss seine Glaubwürdigkeit für die verbleibenden Sachverhalte besonders untermauern. Ein unerklärter Sinneswandel im Prozessverhalten kann ebenfalls die Glaubwürdigkeit der betreffenden Person schmälern.
Fazit zum Thema: Rechtsfolgen bei Schmiergeldannahme
Die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Köln verdeutlicht die strenge Handhabung von Fällen der Schmiergeldannahme im Arbeitsrecht. Arbeitnehmer, die derartige Zahlungen erhalten, müssen mit erheblichen rechtlichen Konsequenzen rechnen, falls sie nicht transparent und umfassend über die Umstände der Zahlungen aufklären.
Referenz
Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 31.10.2018 – Az: 6 Sa 652/18
ECLI:DE:LAGK:2018:1031.6SA652.18.00