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Rechtsstand:

Krankengeld: AU-Bescheinigung ist Pflicht – LSG Urteil

AU-Bescheinigung ist Pflicht

Das Landessozialgericht Bayern hat mit seinem Urteil vom 15. Juni 2021 unter dem Aktenzeichen L 5 KR 592/19 eine wesentliche Entscheidung getroffen, die für Arbeitnehmer von großer Bedeutung ist, wenn es um den Bezug von Krankengeld geht.

Kein Krankengeld ohne Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU-Bescheinigung)

In dem Urteil wurde klargestellt, dass Krankenkassen das Krankengeld verweigern können, wenn Arbeitnehmer keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen. Dies gilt auch dann, wenn das Fehlen dieser Bescheinigung nicht auf ein Verschulden des behandelnden Arztes zurückzuführen ist.

Die Bedeutung des Urteils für Arbeitnehmer

Das bedeutet konkret, dass die Verantwortung für das Einreichen der AU-Bescheinigung bei den Arbeitnehmern liegt. Sollte aus irgendeinem Grund keine Bescheinigung vorgelegt werden können, riskieren Arbeitnehmer den Anspruch auf Krankengeld zu verlieren.

Die rechtliche Grundlage

Das Urteil des Landessozialgerichts Bayern bezieht sich auf die geltenden Regelungen im Sozialgesetzbuch – konkret § 44 Abs. 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V), der die Auszahlung von Krankengeld an die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit knüpft.

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Was Arbeitnehmer nun beachten müssen

Um sicherzustellen, dass der Anspruch auf Krankengeld gewahrt bleibt, sollten Arbeitnehmer darauf achten, die erforderliche AU-Bescheinigung zeitnah bei ihrer Krankenkasse einzureichen. Bei Verlust oder Verzögerungen ist es ratsam, umgehend Kontakt mit der Krankenkasse aufzunehmen, um die Situation zu klären.

Vorsicht ist besser als Nachsehen – AU-Bescheinigung ist Pflicht

Dieses Urteil unterstreicht die Notwendigkeit für Arbeitnehmer, ihre Rechte und Pflichten im Krankheitsfall zu kennen. Es ist ein wichtiger Bestandteil des Arbeitsrechts, der für jeden Arbeitnehmer von großer Relevanz sein kann.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Urteil des Landessozialgerichts Bayern Arbeitnehmern noch einmal deutlich macht, wie wichtig die rechtzeitige Vorlage der AU-Bescheinigung ist. Nur so kann der Anspruch auf Krankengeld gesichert werden.