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LAG Urteil: Schutz bei betriebsbedingter Kündigung
Rechtsstand:

LAG Urteil: Die betriebsbedingte Kündigung

Betriebsbedingte Kündigung wegen Betriebsstilllegung

Vermutung sachlicher Gründe bei Betriebsstilllegung

Das Arbeitsgericht Rheinland-Pfalz hat in seinem Urteil vom 19. Juni 2020 (Az: 1 Sa 470/19) entschieden, dass bei einer beschlossenen und realisierten Betriebsstilllegung grundsätzlich davon ausgegangen wird, dass diese auf sachlichen Gründen beruht und kein Rechtsmissbrauch vorliegt. Dies bedeutet, dass im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses der Arbeitnehmer die Beweislast trägt, wenn er darlegen möchte, dass die unternehmerische Entscheidung unsachlich, unvernünftig oder willkürlich war. Gemäß § 1 Abs. 2 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) muss somit der Arbeitnehmer die Umstände beweisen, die gegen eine sachliche Rechtfertigung der Kündigung sprechen.

Keine Überprüfung der Unternehmensentscheidung durch Gerichte

Die Gerichte sind nicht dazu befugt, die unternehmerischen Entscheidungen inhaltlich zu bewerten oder dem Arbeitgeber organisatorische Vorschriften zu machen. Die Überprüfung durch das Gericht beschränkt sich ausschließlich darauf, zu kontrollieren, ob die Entscheidung des Arbeitgebers missbräuchlich ist. Es geht dabei um die Abwehr von Rechtsmissbräuchen, die das Kündigungsschutzgesetz verhindern möchte.

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Schutz vor missbräuchlichen Strukturänderungen

Verstöße gegen gesetzliche und tarifliche Normen sowie Diskriminierungen und Umgehungen sind durch die gesetzlichen Regelungen ausgeschlossen. Dies wird auch durch das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz unterstrichen. Eine missbräuchliche Praxis wäre es beispielsweise, wenn Arbeitgeber separate Organisationsstrukturen schaffen würden, um Arbeitnehmer bei gleichbleibendem Beschäftigungsbedarf aus dem Unternehmen zu drängen. Ebenso wäre es rechtsmissbräuchlich, Änderungen in der Organisationsstruktur nur auf dem Papier vorzunehmen, ohne dass sich die tatsächlichen Abläufe ändern, und dies zu nutzen, um die Bedingungen von Arbeitsverhältnissen zuungunsten der Arbeitnehmer zu modifizieren.

Fazit zum Thema betriebsbedingte Kündigung

Zusammengefasst verdeutlicht das Urteil die Hürden, die Arbeitnehmer im Kündigungsschutzprozess überwinden müssen, wenn sie sich gegen eine betriebsbedingte Kündigung wehren möchten. Gleichzeitig stellt es klar, dass Arbeitgeber ihre Entscheidungen nicht missbräuchlich zum Nachteil der Arbeitnehmer nutzen dürfen. Die Rechtsprechung dient damit dem Schutz der Arbeitnehmer und der Sicherstellung fairer Arbeitsbedingungen.

Für Arbeitnehmer und arbeitsrechtlich Interessierte ist es wichtig zu verstehen, dass der individuelle Kündigungsschutz stark von den Umständen des Einzelfalls und den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen abhängt. Wer von einer betriebsbedingten Kündigung betroffen ist, sollte daher unbedingt rechtlichen Rat einholen, um seine Rechte vollumfänglich zu wahren.