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Rechtsstand:

Insolvenz – und nun? Das müssen Betriebsräte wissen

Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen erreicht neue Höchststände und stellt viele Betriebsräte vor bislang unbekannte Herausforderungen. Doch auch im Insolvenzverfahren behält der Betriebsrat wichtige Mitbestimmungsrechte und kann die Interessen der Belegschaft effektiv vertreten.

Was ist eine Insolvenz und wann tritt sie ein?

Eine Insolvenz wird eingeleitet, wenn ein Unternehmen zahlungsunfähig (§ 17 InsO), von drohender Zahlungsunfähigkeit (§ 18 InsO) oder Überschuldung (§ 19 InsO) betroffen ist. Stellt das Unternehmen einen Insolvenzantrag, beginnt zunächst das sogenannte Eröffnungsverfahren. In dieser Phase prüft das Insolvenzgericht, ob ein Insolvenzgrund vorliegt und bestellt in der Regel einen vorläufigen Insolvenzverwalter. Dieser sorgt dafür, dass die vorhandenen finanziellen Mittel gesichert bleiben und erstellt ein Gutachten über die Zukunftsfähigkeit des Betriebs.

Die Rolle des Betriebsrats im Insolvenzverfahren

Auch während der Insolvenz bleibt der Betriebsrat ein zentrales Organ zur Interessenvertretung der Beschäftigten. Die Mitbestimmungsrechte bestehen größtenteils fort, werden aber an einigen Stellen durch die Insolvenzordnung angepasst. Der Betriebsrat sollte die Gelegenheit nutzen, Einfluss auf Sanierungsmaßnahmen und Personalentscheidungen zu nehmen – gerade in dieser Phase sind Transparenz und Mitbestimmung besonders wichtig.

Wichtig: Existiert noch kein Betriebsrat, sollte die Belegschaft möglichst frühzeitig einen wählen, damit die Interessen der Beschäftigten von Anfang an vertreten werden können.

Ablauf des Insolvenzverfahrens

Nach der Eröffnung des Verfahrens übernimmt der Insolvenzverwalter die Rechte und Pflichten des Arbeitgebers. Er entscheidet über die Fortführung, Sanierung, Veräußerung oder Stilllegung des Unternehmens. In der sogenannten Regelinsolvenz wird ein Insolvenzverwalter eingesetzt; bei der Eigenverwaltung bleibt die Geschäftsführung beim Unternehmen, wird jedoch von einem Sachwalter kontrolliert.

Fazit

Insolvenz ist eine Ausnahmesituation, doch Betriebsräte spielen auch jetzt eine wichtige Rolle. Mit fundiertem Wissen über Rechte und Pflichten können sie die Interessen der Belegschaft wirkungsvoll schützen und die Zukunft des Unternehmens aktiv mitgestalten.