Elterngeld für Frauen nur bei Einkommensverlusten – Elterngeldberechnung
In einem aktuellen Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 09. März 2023, Az: B 10 EG 1/22 R, wurde klargestellt, dass ein Anspruch auf ein erhöhtes Elterngeld nicht besteht, wenn eine Frau im Bemessungszeitraum arbeitslos war und ihren Beruf aufgrund der Schwangerschaft nicht ausüben konnte. Dieses Urteil hat weitreichende Bedeutung für die Berechnung des Elterngeldes und adressiert speziell die Situation von Arbeitnehmerinnen während der Schwangerschaft.
Der konkrete Fall
Im vorliegenden Fall war eine Frau während des Bemessungszeitraums für das Elterngeld arbeitslos und konnte ihren vorherigen Beruf nicht ausüben. Die Klägerin forderte, dass die Monate ihrer Arbeitslosigkeit bei der Berechnung des Elterngeldes nicht berücksichtigt und durch frühere Monate mit Erwerbseinkommen ersetzt werden. Dies ist nach den Regelungen im Elterngeldgesetz jedoch nur dann vorgesehen, wenn ein geringeres Einkommen durch eine schwangerschaftsbedingte Erkrankung verursacht wurde.
Gesetzliche Grundlagen und Urteilsbegründung
Das Bundessozialgericht verwies auf das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG), in dem die Kriterien für die Berechnung des Elterngeldes festgelegt sind. Die Richter stellten fest, dass eine planwidrige Regelungslücke, die eine andere Berechnung rechtfertigen könnte, nicht besteht. Der Gesetzgeber hat ausdrücklich festgelegt, unter welchen Umständen der Bemessungszeitraum verschoben werden kann. Arbeitslosigkeit gehört nicht dazu.
Keine Verfassungswidrigkeit der Regelung
Das BSG betonte, dass der Gesetzgeber das wirtschaftliche Risiko einer Arbeitslosigkeit den Elterngeldberechtigten zuweisen durfte, ohne gegen die Verfassung zu verstoßen. Die entsprechende Zuweisung des Risikos liegt im Ermessen des Gesetzgebers und stellt keine Benachteiligung dar.
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Bedeutung für Arbeitnehmerinnen
Dieses Urteil macht deutlich, dass Schwangere, die während des Bemessungszeitraums arbeitslos werden, keine höheren Elterngeldansprüche geltend machen können, es sei denn, sie leiden unter einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung. Es unterstreicht die Wichtigkeit einer frühzeitigen Auseinandersetzung mit den Regelungen des Elterngeldgesetzes.
Fazit und Ausblick zum Thema: Elterngeldberechnung
Die Entscheidung des Bundessozialgerichts sorgt für Klarheit in der Auslegung des Elterngeldgesetzes. Für betroffene Arbeitnehmerinnen bedeutet dies, dass sie sich auf die bestehenden gesetzlichen Regelungen verlassen müssen und keine Sonderbehandlung bei arbeitslosigkeitsbedingten Einkommensverlusten während der Schwangerschaft erwarten können. Wer Fragen zur Berechnung des Elterngeldes hat oder Unterstützung bei sozialrechtlichen Themen benötigt, sollte rechtliche Beratung in Anspruch nehmen.
Quelle: Pressemitteilung des Bundessozialgerichts vom 09.03.2023, Az: B 10 EG 1/22 R