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AU-Bescheinigung: Rechte & Pflichten erklärt
Rechtsstand:

Arbeitsunfähigkeit & Krankmeldung: Das müssen Arbeitnehmer und Arbeitgeber wissen

Das Thema Krankmeldung bewegt Beschäftigte wie Chefs gleichermaßen. Denn im Krankheitsfall gelten für beide Seiten klare Pflichten. Wer diese kennt und einhält, schützt sich vor Abmahnungen, Gehaltsverlust oder sogar Kündigung. Hier gibt’s die wichtigsten Infos praxisnah und verständlich – mit aktuellen Tipps und Urteilen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.


1. Wann gilt man als arbeitsunfähig?

Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn du wegen Krankheit deine Arbeitsleistung nicht mehr erbringen kannst – oder diese nur unter der Gefahr, dass sich dein Gesundheitszustand weiter verschlechtert. Entscheidend ist dabei nicht nur, dass du krank bist, sondern ob du deinen Job noch machen kannst.
Beispiel: Ein Büroangestellter mit Gipsbein kann oft weiterarbeiten, ein Handwerker mit derselben Verletzung ist dagegen arbeitsunfähig.


2. Die Meldepflicht: So läuft die Krankmeldung richtig ab

  • Meldepflicht: Wer krank ist, muss sich sofort bei seinem Arbeitgeber melden – am besten direkt am ersten Krankheitstag vor Arbeitsbeginn. Telefon, E-Mail oder Messenger sind zulässig.
  • Wie lange darfst du selbst krankmelden? Dauert die Krankheit länger als drei Kalendertage, brauchst du ab dem vierten Tag eine ärztliche Bescheinigung. Aber: Per Vertrag kann der Arbeitgeber ab Tag 1 ein Attest verlangen – das ist rechtlich erlaubt!

Wichtiger Tipp:
Kommst du deiner Melde- oder Nachweispflicht nicht nach, riskierst du eine Abmahnung oder – bei wiederholtem Verstoß – sogar die Kündigung.


3. Das Ende des „gelben Scheins“: Digitale Krankmeldung (eAU)

Seit Januar 2023 ist vieles digital: Wer gesetzlich versichert ist, lässt sich wie gewohnt krankschreiben. Der Arzt meldet die Arbeitsunfähigkeit aber direkt an die Krankenkasse – und der Arbeitgeber ruft die Daten dort elektronisch ab (eAU).

Ausnahmen:
Wer privat versichert arbeitet, eine Haushaltshilfe ist oder im Ausland krank wird, braucht weiterhin die alte Papierbescheinigung.

Wichtig:
Auch beim neuen System solltest du dich weiterhin sofort krankmelden und die AU ärztlich bescheinigen lassen!


4. Krankschreibung per Telefon & Video

  • Video-Sprechstunde: Möglich – als Erstbescheinigung für neue Patienten bis zu 3 Tage, für bekannte Patienten bis zu 7 Tage.
  • Telefonische Krankschreibung: Geht (seit Dezember 2023) dauerhaft für maximal 5 Tage – aber nur für bekannte Patienten und bei leichten Symptomen.

Achtung vor Online-Portalen:
Wird eine AU-Bescheinigung ohne echten Arztkontakt (nur geplantes Online-Formular) erstellt, ist sie nicht sicher – der Arbeitgeber kann sie anzweifeln. Nur reale ärztliche Untersuchungen zählen rechtlich als Nachweis.


5. Wann darf der Arbeitgeber die Krankschreibung anzweifeln?

Eine ordnungsgemäße, ärztliche Krankschreibung (Attest) hat hohen Beweiswert.
Der Arbeitgeber kann sie nur kippen, wenn er konkrete Zweifel beweisen kann, zum Beispiel:

  • Passgenaue Krankschreibung nach oder bei Kündigung
  • Nachweisbare Widersprüche (etwa Urlaub abgelehnt, dann exakt für diesen Zeitraum krank)
  • Fehlverhalten trotz angeblicher Bettruhe (z.B. lange Autoreise trotz „strenger Bettruhe“)

Wird der Beweiswert erschüttert, muss der Arbeitnehmer detailliert belegen, dass und warum er tatsächlich arbeitsunfähig war.


6. Krank im Ausland: Was gilt?

Wer im Ausland krank wird, braucht dort ein Attest – möglichst mit klarer Unterscheidung zwischen „krank“ & „arbeitsunfähig“. Auch hier zählen die gleichen Beweisregeln.
Spätestens am vierten Krankheitstag muss die Bescheinigung beim Arbeitgeber sein.


7. Gehalt im Krankheitsfall: Anspruch auf Entgeltfortzahlung

Bei Arbeitsunfähigkeit gibt es maximal sechs Wochen Lohnfortzahlung, wenn das Arbeitsverhältnis schon vier Wochen besteht. Bei längerer Krankheit gibt’s danach Krankengeld von der Kasse.

Ein neuer Sechs-Wochen-Anspruch entsteht nur, wenn du zwischen zwei Krankheiten wieder arbeitsfähig warst oder mehr als sechs Monate zwischen den Erkrankungen lagen.


8. Was ist während der Krankheit erlaubt?

„Krankenstand“ heißt nicht Hausarrest! Spaziergänge, kleine Einkäufe oder – bei psychischer Erkrankung – sogar Reisen können erlaubt sein.
Verboten ist alles, was der Genesung widerspricht! Wer etwa mit Rückenleiden Möbel schleppt oder bei Grippe auf die Party geht, riskiert Lohnkürzung oder Abmahnung.


9. Kündigung trotz oder wegen Krankheit?

  • Kündigung im Krankheitsfall ist grundsätzlich möglich – auch während der AU.
  • Krankheit als Kündigungsgrund: Nur bei dauerhaften oder sehr häufigen Ausfällen und nach vorherigem betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM).
  • Drohung mit Krankmeldung (ohne krank zu sein): Kann fristlose Kündigung rechtfertigen!

Fazit: Rechte & Pflichten bei Krankheit kennen

Krankmelden, Nachweise bringen, alles ehrlich machen – dann bist du auch im Krankheitsfall rechtlich sicher!
Arbeitgeber haben Rechte, aber müssen hohe Hürden beachten, bevor sie Krankschreibungen ablehnen oder Sanktionen verhängen.