Arbeitslosengeld bekommt, wer arbeitslos ist und innerhalb der sogenannten Rahmenfrist (innerhalb der letzten 24 Monate) Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat. Grundsätzliche Voraussetzung ist eine vorherige sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Die Anspruchsvoraussetzungen sind geregelt im SGB III (Drittes Buch des Sozialgesetzbuches).
1. „Arbeitslosengeld – Geld für Nichtstun?“
Das Arbeitslosengeld ist keine Belohnung für „Nichtstun“, sondern eine vorübergehende Unterstützung für Menschen, die unverschuldet arbeitslos geworden sind.
2. „Arbeitslosengeld – Wie viel gibt es?“
Die Höhe des Arbeitslosengeldes richtet sich nach dem vorherigen Einkommen und der Dauer der vorherigen Beschäftigung. Es beträgt in der Regel 60% des letzten Nettogehalts (67% bei Kindern im Haushalt) und kann für einen Zeitraum von bis zu 24 Monaten gezahlt werden.
3. „Arbeitslosengeld – Wer hat Anspruch?“
Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, wer arbeitslos ist, sich bei der Arbeitsagentur arbeitsuchend gemeldet hat, eine bestimmte Anwartschaftszeit erfüllt und in den letzten zwei Jahren mindestens zwölf Monate in einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis gestanden hat.
4. „Arbeitslosengeld – Wie lange wird es gezahlt?“
Das Arbeitslosengeld wird in der Regel für einen Zeitraum von bis zu 12 Monaten gezahlt. Bei älteren Arbeitslosen kann dieser Zeitraum auf bis zu 24 Monate verlängert werden.
5. „Arbeitslosengeld – Was passiert bei Verweigerung von Zumutbarkeitsregeln?“
Arbeitslose sind verpflichtet, sich aktiv um eine neue Beschäftigung zu bemühen. Wenn sie zumutbare Arbeitsangebote ablehnen, kann das zu einer Kürzung oder sogar zum vollständigen Wegfall des Arbeitslosengeldes führen. Die Zumutbarkeitsregeln sind in § 140 SGB III festgelegt.
Arbeitslosengeld
Das Arbeitslosengeld ist eine wichtige soziale Absicherung für Menschen, die unverschuldet arbeitslos geworden sind. Es hilft ihnen, finanziell über die Runden zu kommen und unterstützt sie bei der Suche nach einem neuen Job. Es lohnt sich jedoch, die rechtlichen Bestimmungen zu kennen und die eigenen Pflichten als Arbeitsloser ernst zu nehmen, um den Anspruch auf Arbeitslosengeld nicht zu gefährden.