Steuerfreie Handykosten – Die Entscheidung
Das Bundesarbeitsgericht hat mit seiner Entscheidung vom 23. November 2022 (Aktenzeichen VI R 50/20) für Klarheit im Hinblick auf die steuerliche Behandlung von Vorteilen aus der Nutzung betrieblicher Telekommunikationsgeräte durch Arbeitnehmer gesorgt.
Steuerfreie Erstattung von Telefonkosten
Im Zentrum der Entscheidung steht die steuerfreie Erstattung von Telefonkosten nach § 3 Nr. 45 des Einkommenssteuergesetzes (EStG). Der Bundesfinanzhof stellt klar, dass die Vorteile für Arbeitnehmer steuerfrei bleiben, selbst wenn der Arbeitgeber das Mobiltelefon, über das die Kosten abgerechnet werden, zuvor von dem Arbeitnehmer unter dem Marktwert erworben und ihm zur privaten Nutzung überlassen hat.
Die Relevanz des Urteils für Arbeitnehmer
Diese Entscheidung hat eine bedeutende Auswirkung für Arbeitnehmer, die ihre privaten Mobiltelefone auch für berufliche Zwecke nutzen und deren Kosten vom Arbeitgeber erstattet bekommen. Auch wenn der Arbeitgeber das Gerät zunächst günstig vom Arbeitnehmer erwirbt, bleibt die Kostenübernahme steuerfrei.
Konkrete Bedingungen für die Steuerfreiheit
Der Bundesfinanzhof betont, dass die Steuerfreiheit der Vorteile aus der Nutzung eines betrieblichen Telekommunikationsgeräts an bestimmte Bedingungen geknüpft ist. Der Arbeitgeber muss das Gerät nach dem Ankauf dem Arbeitnehmer zur privaten Nutzung überlassen, und die Erstattung der Telefonkosten muss direkt damit verbunden sein.
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Praktische Umsetzung im Arbeitsalltag
Für die Praxis bedeutet das Urteil, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei der Gestaltung von Vereinbarungen zur Nutzung und Kostenübernahme von Telekommunikationsgeräten auf die Einhaltung der steuerrechtlichen Rahmenbedingungen achten müssen. Sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, können Arbeitnehmer von einer steuerfreien Kostenübernahme profitieren.
Fazit zum Thema Steuerfreie Handykosten: Eine positive Nachricht für die Arbeitnehmer
Die Entscheidung des Bundesfinanzhofs ist eine positive Entwicklung für Arbeitnehmer, die ihre privaten Mobiltelefone für berufliche Zwecke nutzen. Sie sorgt für Rechtssicherheit und steuerliche Entlastung, indem sie die steuerfreie Vorteilsgewährung unter bestimmten Voraussetzungen bestätigt.
Die Veröffentlichung dieser Entscheidung unterstreicht die Wichtigkeit des Arbeitsrechts im Zusammenspiel mit steuerlichen Regelungen und bietet Arbeitnehmern und Arbeitgebern eine klare Richtlinie für die steuerliche Handhabung von Telekommunikationskosten.