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Rechtsstand:

Verdächtige Krankschreibung nach Kündigung: Was gilt für Arbeitnehmer und Arbeitgeber?

Krankschreibung nach Kündigung das ist ein Thema, das in der Praxis häufig für Unsicherheit sorgt. Immer wieder kommt es vor, dass Arbeitnehmer nach Ausspruch der Kündigung eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) einreichen, die genau bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses reicht. Doch wie ist die Rechtslage und wann dürfen Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung verweigern?

Hoher Beweiswert der Krankschreibung – aber Ausnahmen möglich

Grundsätzlich misst die Rechtsprechung einer ärztlichen AU-Bescheinigung einen hohen Beweiswert bei. Das bedeutet: Wer krankgeschrieben ist, gilt als arbeitsunfähig – und hat Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Arbeitgeber können diesen Beweiswert jedoch erschüttern, wenn konkrete Umstände Zweifel an der tatsächlichen Erkrankung begründen.

Neue BAG-Entscheidung: Beweiswert kann erschüttert werden

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat klargestellt: Wird ein Arbeitnehmer unmittelbar nach der Kündigung krankgeschrieben und dauert die AU exakt bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses, kann dies den Beweiswert der Bescheinigung erschüttern. Besonders kritisch wird es, wenn der Arbeitnehmer direkt anschließend eine neue Stelle antritt.

In solchen Fällen muss der Arbeitnehmer selbst nachweisen, dass eine tatsächliche Arbeitsunfähigkeit bestand, um weiterhin Entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber zu erhalten.

Einzelfallprüfung ist entscheidend

Ob der Beweiswert einer AU wirklich erschüttert ist, hängt immer vom Einzelfall ab. Entscheidend ist, ob die Krankschreibung zeitlich auffällig mit der Kündigung zusammenfällt und ob es weitere Indizien gibt, die auf eine vorgetäuschte Erkrankung hindeuten.

Im vom BAG entschiedenen Fall war die Krankschreibung exakt auf die Kündigungsfrist abgestimmt und der Arbeitnehmer trat direkt nach Ende der Krankschreibung einen neuen Job an – dies reichte für Zweifel.

Was sollten Arbeitnehmer und Arbeitgeber beachten?

  • Arbeitnehmer: Bei Krankschreibung nach Kündigung müssen Sie im Zweifel nachweisen können, dass Sie tatsächlich krank waren.
  • Arbeitgeber: Bestehen berechtigte Zweifel an der AU, kann der Beweiswert angegriffen und die Entgeltfortzahlung verweigert werden.

Fazit

Eine Krankschreibung nach Kündigung ist nicht automatisch ein Grund für den Verlust der Entgeltfortzahlung. Kommt es jedoch zu Auffälligkeiten, sollten sich beide Seiten auf eine genaue Einzelfallprüfung einstellen.