Verdacht auf „Krankfeiern“? So sichern Arbeitnehmer ihre Rechte!
Wer kennt das nicht: Man wird plötzlich krank, meldet sich ordnungsgemäß arbeitsunfähig – und plötzlich zweifelt der Arbeitgeber an der Echtheit der Krankschreibung? Ein aktuelles Urteil des LAG Köln (SLa 540/24) zeigt, worauf Arbeitnehmer achten müssen, wenn ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) infrage gestellt wird.
Der Fall: Verdacht auf vorgetäuschte Krankheit
Ein Arbeitnehmer bat nach einer privaten Feier am Vorabend um früheren Feierabend, was der Chef ablehnte. Kurz darauf reichte der Mitarbeiter eine Krankschreibung ein. Der Arbeitgeber vermutete, die Krankheit sei nur vorgetäuscht, und forderte eine Stellungnahme. Als der Arbeitnehmer auch zu diesem Termin eine AU vorlegte, eskalierte der Fall – letztlich landete der Streit vor Gericht.
Was sagt das Gericht?
Das LAG Köln entschied:
Sobald der Arbeitgeber stichhaltige Zweifel an der AU hat, muss der Arbeitnehmer darlegen, warum er wirklich arbeitsunfähig war. Gelingt das, muss wiederum der Arbeitgeber beweisen, dass keine echte Krankheit vorlag – etwa durch Benennung des Arztes als Zeugen.
Im geschilderten Fall glaubte das Gericht dem Arzt, der erklärte, dass eine genaue Unterscheidung zwischen Simulant und krankem Patienten gerade bei bestimmten Beschwerden (etwa Schmerzen oder psychischen Erkrankungen) schwierig sein kann.
Das Ergebnis: Die Kündigung war unwirksam. Selbst wenn der Arbeitgeber Zweifel an der AU begründen kann, ist es für ihn oft schwer, den Beweis für ein „Krankfeiern“ zu führen.
Was bedeutet das für Arbeitnehmer?
- Eine ordnungsgemäße Krankschreibung (AU) schützt – aber ist nicht unantastbar: Wenn der Arbeitgeber Zweifel hat, kann der Beweiswert erschüttert werden. Dann solltest du als Arbeitnehmer klar darlegen können, wodurch du arbeitsunfähig warst.
- Der behandelnde Arzt bleibt Schlüsselperson: Er muss seine Diagnose und die Gründe für die Arbeitsunfähigkeit dokumentieren und im Zweifel auch vor Gericht erläutern können.
- Besonders bei psychischen Erkrankungen sind objektive Prüfungen oft schwierig – hier zählt die ärztliche Einschätzung besonders.
Was solltest du als Arbeitnehmer tun?
- Immer rechtzeitig und korrekt krankmelden und eine AU vorlegen.
- Sei ehrlich im Umgang mit Krankheit und Chef: „Krankfeiern“ kann arbeitsrechtliche Konsequenzen bis zur Kündigung haben.
- Bei Zweifeln des Arbeitgebers ruhig bleiben: Klare Kommunikation, ggf. ergänzende ärztliche Stellungnahme, können helfen.
- Sprich mit deinem Arzt, wenn du befürchtest, dass deine AU angezweifelt werden könnte – eine gute Dokumentation hilft beiden Seiten.
Risiken für Ärzte – und warum das für dich wichtig ist
Auch Ärzte müssen die Arbeitsunfähigkeit genau prüfen und dokumentieren. Verstöße dagegen können für Mediziner gravierende berufsrechtliche, strafrechtliche und zivilrechtliche Folgen haben. Für dich als Arbeitnehmer bedeutet das:
Eine sauber ausgestellte AU ist die beste Absicherung im Konfliktfall.
Fazit: So bist du auf der sicheren Seite
Das Wichtigste für Arbeitnehmer:








