Wer nach einer Kündigung krank wird, steht oft vor der Frage: Muss ich bis zum letzten Tag arbeiten oder darf ich mich in der Kündigungsfrist krankschreiben lassen? Ein aktuelles Urteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern schafft Klarheit – und zeigt, wo für Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Grenzen liegen.
Krankschreibung während der Kündigungsfrist: Anspruch auf Lohnfortzahlung
Grundsätzlich gilt: Legt ein Arbeitnehmer eine ordnungsgemäße Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) vor, besteht Anspruch auf Entgeltfortzahlung – auch während der Kündigungsfrist. Der Arztbesuch und die Ausstellung einer AU sind rechtlich abgesichert. Vage Verdachtsmomente des Arbeitgebers reichen nicht aus, um die Lohnfortzahlung zu verweigern.
Verdacht ist kein Beweis: Der Fall aus Mecklenburg-Vorpommern
Im entschiedenen Fall hatte ein Assistenzarzt fristgerecht gekündigt und sich kurz darauf krankgemeldet. Der Arbeitgeber zweifelte an der Echtheit der Erkrankung, da die AU exakt bis zum letzten Tag der Kündigungsfrist lief und der Arbeitsplatz ungewöhnlich aufgeräumt war. Die Gerichte entschieden jedoch klar: Der objektive Beweiswert der AU überwiegt subjektive Eindrücke. Ohne konkrete Beweise für eine vorgetäuschte Erkrankung bleibt der Lohnanspruch bestehen.
Wo beginnt der Betrug?
Wichtig: Wer tatsächlich krank ist, hat nichts zu befürchten. Wer jedoch eine Arbeitsunfähigkeit nur vortäuscht, macht sich strafbar. Der Vorwurf reicht von Betrug bis hin zur fristlosen Kündigung und möglichen Rückzahlungsforderungen.
Rechte und Pflichten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
- Arbeitnehmer: Im Krankheitsfall während der Kündigungsfrist besteht rechtlicher Schutz und Anspruch auf Lohnfortzahlung – solange die Krankheit echt ist.
- Arbeitgeber: Ernsthafte Zweifel müssen mit konkreten Beweisen untermauert werden, um den Beweiswert der AU zu erschüttern.
Fazit: Rechtssicherheit für beide Seiten
Das Urteil stärkt die Rechtssicherheit für Arbeitnehmer und gibt Arbeitgebern klare Leitlinien: Nur echte, nachweisbare Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit können den Lohnanspruch kippen. Subjektive Vermutungen reichen nicht aus.







