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Erfahren Sie, wie Teilzeitarbeit die Rente beeinflusst und welche Rolle das Flexirentengesetz spielt.
Rechtsstand:

Keine Rentenerhöhung für versicherungsfreie Rentner trotz Teilzeitarbeit

Das aktuelle Urteil zum Thema: Rentenerhöhung trotz Teilzeitjob

Das Landessozialgericht Hessen hat in einem aktuellen Urteil (Az: L 2 R 36/23) entschieden, dass Rentner, die eine Teilzeitbeschäftigung nachgehen und bereits Altersrente beziehen, keine höhere Rente durch die Arbeitgeberbeiträge zur Rentenversicherung erhalten, solange sie auf die Versicherungsfreiheit nicht verzichten.

Sachverhalt und gerichtliche Entscheidung

Ein Rentner aus Darmstadt, geboren 1949, bezog eine Altersrente und war gleichzeitig in einer Teilzeitstelle beschäftigt. Obwohl sein Arbeitgeber Rentenversicherungsbeiträge zahlte, wurden diese nicht zur Erhöhung seiner Rente herangezogen, da der Rentner versicherungsfrei war. Der Rentner sah darin eine Verletzung seiner Grundrechte, konnte sich jedoch mit dieser Ansicht in keiner Instanz durchsetzen.

Rechtlicher Hintergrund der Versicherungsfreiheit

Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen sind Personen, die nach Erreichen der Regelaltersgrenze eine Vollrente wegen Alters beziehen, grundsätzlich versicherungsfrei in der gesetzlichen Rentenversicherung. Beiträge, die in dieser Konstellation vom Arbeitgeber gezahlt werden, führen nicht zu einer Erhöhung der Rente, es sei denn, der Rentner verzichtet ausdrücklich auf seine Versicherungsfreiheit.

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Flexirentengesetz und seine Möglichkeiten

Das Flexirentengesetz, welches seit dem 1. Januar 2017 in Kraft ist, bietet Rentnern die Möglichkeit, auf die Versicherungsfreiheit zu verzichten und durch eigene sowie Arbeitgeberbeiträge ihre Rente zu erhöhen. Diese Regelung ermöglicht es, die Rentenansprüche den individuellen Bedürfnissen und der persönlichen Arbeitssituation anzupassen.

Verfassungsmäßigkeit der Regelungen

Das Gericht bestätigte, dass die gesetzliche Regelung, nach der Beiträge von versicherungsfreien Rentnern nicht rentenerhöhend wirken, verfassungskonform ist. Es wurde betont, dass der Gesetzgeber nicht verpflichtet ist, sozialversicherungsrechtliche Systeme so auszugestalten, dass Beiträge und Geldleistungen immer äquivalent sind. Zudem soll durch diese Regelung eine Blockade von Arbeitsplätzen durch versicherungsfreie Rentner verhindert werden.

Unsere Empfehlung zum Thema: Rentenerhöhung trotz Teilzeitjob

Rentner, die neben dem Bezug ihrer Vollrente arbeiten, sollten sich über die Möglichkeit des Verzichts auf Versicherungsfreiheit informieren, falls sie eine Erhöhung ihrer Rente anstreben. Ohne diesen Verzicht bleibt die Höhe der Rente von den Beiträgen, die der Arbeitgeber zahlt, unbeeinflusst.