Verhindert Arbeitnehmerkonkurrenz zum Arbeitgeber, basiert auf § 242 BGB.
Verknüpfter Wissenbeitrag:
Verhindert Arbeitnehmerkonkurrenz zum Arbeitgeber, basiert auf § 242 BGB.
"Wahrer Friede ist nicht nur die Abwesenheit von Spannungen: er ist die Anwesenheit von Gerechtigkeit."
Martin Luther King Jr.