Verhindert Arbeitnehmerkonkurrenz zum Arbeitgeber, basiert auf § 242 BGB.
zur Glossar-ÜbersichtVerhindert Arbeitnehmerkonkurrenz zum Arbeitgeber, basiert auf § 242 BGB.
zur Glossar-Übersicht"Wahrer Friede ist nicht nur die Abwesenheit von Spannungen: er ist die Anwesenheit von Gerechtigkeit."
Martin Luther King Jr.