Die Probezeit umfasst gesetzliche Wartezeit für KSchG, vertraglich verkürzte Kündigungsfristen oder eine befristete Erprobungsphase.
Verknüpfter Wissenbeitrag:
Die Probezeit umfasst gesetzliche Wartezeit für KSchG, vertraglich verkürzte Kündigungsfristen oder eine befristete Erprobungsphase.
"Wahrer Friede ist nicht nur die Abwesenheit von Spannungen: er ist die Anwesenheit von Gerechtigkeit."
Martin Luther King Jr.