Arbeitszeit ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne Ruhepausen. Die Festlegung der Arbeitszeit im Einzelnen unterliegt weitgehend dem Direktionsrecht des Arbeitgebers, in den Grenzen des Tarifvertrags, im Rahmen der Mitbestimmung des Betriebsrats durch Vertriebsvereinbarung sowie der Ausgestaltung im Einzelarbeitsvertrag mit dem Arbeitnehmer.
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