Gesetzliche Pflicht des Arbeitgebers, den Betriebsrat vor Kündigungen zu informieren. Eine Frist für Stellungnahme ist einzuhalten.
Verknüpfter Wissenbeitrag:
Gesetzliche Pflicht des Arbeitgebers, den Betriebsrat vor Kündigungen zu informieren. Eine Frist für Stellungnahme ist einzuhalten.
"Wahrer Friede ist nicht nur die Abwesenheit von Spannungen: er ist die Anwesenheit von Gerechtigkeit."
Martin Luther King Jr.