Schutz vor ordentlicher Kündigung, außerordentliche weiter möglich (§ 626 Abs.1 BGB).
zur Glossar-ÜbersichtSchutz vor ordentlicher Kündigung, außerordentliche weiter möglich (§ 626 Abs.1 BGB).
zur Glossar-Übersicht"Wahrer Friede ist nicht nur die Abwesenheit von Spannungen: er ist die Anwesenheit von Gerechtigkeit."
Martin Luther King Jr.