Befristung einzelner Vertragsbestandteile wie Zulagen, nicht des gesamten Arbeitsverhältnisses. Rechtlich restriktiv.
zur Glossar-ÜbersichtBefristung einzelner Vertragsbestandteile wie Zulagen, nicht des gesamten Arbeitsverhältnisses. Rechtlich restriktiv.
zur Glossar-Übersicht