Verpflichtung des Arbeitnehmers, dem Arbeitgeber eine Arbeitsunfähigkeit und deren Dauer unverzüglich (meist am ersten Krankheitstag) mitzuteilen.
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"Wahrer Friede ist nicht nur die Abwesenheit von Spannungen: er ist die Anwesenheit von Gerechtigkeit."
Martin Luther King Jr.