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LAG Niedersachsen bestätigt Kündigung des Amazon-Betriebsratsvorsitzenden
Rechtsstand:

LAG Niedersachsen bestätigt Kündigung des Amazon-Betriebsratsvorsitzenden

Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen hat in einem wegweisenden Beschluss (Az: 13 TaBV 40/23) die Beschwerden des Betriebsrats und des Betriebsratsvorsitzenden der Amazon-Niederlassung in Winsen an der Luhe abgewiesen. Dieser Beschluss hat erhebliche Bedeutung für die Rechtsprechung im Bereich des Kündigungsschutzrechts von Betriebsratsmitgliedern.


Vorwurf der Falschdokumentation gegen Betriebsratsvorsitzenden


Dem Betriebsratsvorsitzenden von Amazon wird vorgeworfen, Zeiten seiner Betriebsratstätigkeit falsch dokumentiert zu haben, was einen schwerwiegenden Verstoß gegen die arbeitsvertraglichen Pflichten darstellt. Dieser Vorwurf bildet die Basis für das Kündigungsbegehren des Arbeitgebers.


Ersetzung der Zustimmung zur Kündigung durch das Arbeitsgericht


Obwohl der Betriebsrat seine Zustimmung zur Kündigung verweigerte, wurde diese durch das Arbeitsgericht Lüneburg auf Antrag von Amazon ersetzt. Dies ist rechtlich möglich, wenn das Gericht die Gründe des Arbeitgebers für ausreichend erachtet, um eine Kündigung zu rechtfertigen.


Entscheidung des Landesarbeitsgerichts nach Zeugenvernehmung


Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen wies die Beschwerden zurück, nachdem es den Betriebsratsvorsitzenden angehört und zwei Zeugen vernommen hatte. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der Verstoß gegen die arbeitsvertraglichen Pflichten eine außerordentliche Kündigung rechtfertigt.


Relevanz für den Kündigungsschutz von Betriebsratsmitgliedern


Diese Entscheidung verdeutlicht, dass auch Betriebsratsmitglieder nicht vor außerordentlichen Kündigungen geschützt sind, wenn ein schwerwiegender Verstoß gegen die arbeitsvertraglichen Pflichten vorliegt. Gemäß § 103 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) ist für eine solche Kündigung die Zustimmung des Betriebsrats notwendig, die jedoch durch das Arbeitsgericht ersetzt werden kann, wenn sie ungerechtfertigt verweigert wird.


Die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen unterstreicht die Wichtigkeit der korrekten Dokumentation der Betriebsratstätigkeit und die Konsequenzen bei Verstößen gegen arbeitsvertragliche Pflichten. Arbeitnehmer und insbesondere Betriebsratsmitglieder sollten sich der Tragweite ihrer Verantwortung bewusst sein und bei Unklarheiten rechtlichen Rat einholen, um solche Situationen zu vermeiden.