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Bekommt man bei einem Aufhebungsvertrag, Arbeitslosengeld? - Recht Smart
Rechtsstand:

Bekommt man bei Abschluss eines Aufhebungsvertrags Arbeitslosengeld?

Erhält man bei einem Aufhebungsvertrag Arbeitslosengeld? Wenn Sie sich das fragen, dann ist dieser Blog Post genau der Richtige für Sie. In Deutschland ist ein Aufhebungsvertrag eine gegenseitige Vereinbarung zwischen einem Arbeitgeber und einem Arbeitnehmer zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Im Gegensatz zu einer Kündigung, die einseitig erfolgt, setzt der Abschluss eines Aufhebungsvertrags übereinstimmende Erklärungen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer voraus. Dieser Vertrag enthält in der Regel Bestimmungen über das Datum der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, eine etwaige Abfindung und andere Regelungen für das Ausscheiden des Arbeitnehmers.

Erwägen Sie derzeit die Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrags mit Ihrem Arbeitgeber, sind sich aber nicht sicher, wie sich dies auf Ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld auswirken wird? Dies ist eine häufige Sorge vieler Arbeitnehmer, die sich in einer Situation befinden, in der ihnen ein Aufhebungsvertrag als Möglichkeit zur Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses angeboten wird.

Eine der Hauptsorgen von Arbeitnehmern bei der Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrags ist die Frage, ob sie nach der Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses noch Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Wenn der Aufhebungsvertrag als einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses und nicht als Kündigung durch den Arbeitgeber angesehen wird, hat der Arbeitnehmer nach deutschem Arbeitsrecht unter Umständen weiterhin Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Voraussetzungen für den Anspruch auf Arbeitslosengeld – beim Aufhebungsvertrag

Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass die Bundesagentur für Arbeit den Aufhebungsvertrag daraufhin überprüft, ob er die Voraussetzungen für den Anspruch auf Arbeitslosengeld erfüllt. Dabei wird unter anderem berücksichtigt, ob der Arbeitnehmer einen triftigen Grund für die Unterzeichnung des Vertrages hatte, ob die Vertragsbedingungen fair und angemessen waren und ob der Arbeitnehmer sich ernsthaft um eine andere Beschäftigung bemüht hat.

Sperrzeit und Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld. Die Agentur für Arbeit kann bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch ein Aufhebungsvertrag eine Sperrfrist von regelmäßig zwölf Wochen verhängen. Dies setzt voraus, dass das Arbeitsverhältnis durch Aufhebungsvertrag auf Veranlassung des Arbeitnehmers, dies ohne wichtigen Grund, beendet wurde.

Stellt die Bundesagentur für Arbeit fest, dass der Aufhebungsvertrag den Anforderungen entspricht, kann der Arbeitnehmer auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Für Arbeitnehmer ist es wichtig, die Bedingungen des Aufhebungsvertrags sorgfältig zu prüfen und sich rechtlich beraten zu lassen, wenn sie Bedenken hinsichtlich ihres Anspruchs auf Arbeitslosengeld haben.

Aufhebungsvertrag und Arbeitslosengeld,
überprüfen Sie ihre Bedingungen des Vertrags sorgfältig

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrags mit Ihrem Arbeitgeber Sie nicht automatisch vom Bezug von Arbeitslosenunterstützung ausschließt. Es ist jedoch wichtig, die Bedingungen des Vertrags sorgfältig zu prüfen und sich rechtlich beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass Sie auch nach Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses Anspruch auf Leistungen haben.

Wenn Sie erwägen, einen Aufhebungsvertrag mit Ihrem Arbeitgeber zu unterzeichnen und Bedenken hinsichtlich Ihres Anspruchs auf Arbeitslosengeld haben, empfehlen wir Ihnen, sich rechtlich beraten zu lassen, um den Vertrag zu prüfen und sicherzustellen, dass Ihre Rechte geschützt sind. Zögern Sie nicht, sich an uns zu wenden, wenn Sie Hilfe bei der Durchsetzung Ihrer Rechte benötigen. Also, falls jemand sich dann noch fragt: Bekommt ich bei einem Aufhebungsvertrag Arbeitslosengeld? Dann wissen Sie jetzt, die Antwort.