Mehr Infos
Anwalt für Arbeitsrecht und Sozialrecht
Kündigungsschutz für Wahlinitiatoren im Arbeitsrecht
Rechtsstand:

Kündigungsschutz für Wahlinitiatoren im Arbeitsrecht

Beginn und Ende des besonderen Kündigungsschutzes

Im Rahmen des Arbeitsrechts genießen Wahlinitiatoren einen besonderen Kündigungsschutz. Dieser Schutz beginnt nach § 15 Abs. 3a S. 1 des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) mit der ordnungsgemäßen Einladung zur Betriebsratswahl gemäß § 17 Abs. 3 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) und endet mit der offiziellen Bekanntgabe des Wahlergebnisses, wie in § 18 Abs. 3 BetrVG festgelegt.

Wortlaut und Sinn des Kündigungsschutzes für Wahlinitiatoren

Das Landesarbeitsgericht (LAG) Nürnberg betonte in seiner Entscheidung am 25. Februar 2022 (Az: 3 Sa 109/21) die Bedeutung des Kündigungsschutzes für Personen, die eine Betriebsratswahl initiieren. Der Schutz besteht bis zur Bekanntgabe des Wahlergebnisses und soll sicherstellen, dass die Wahl ohne negative Konsequenzen für den Initiator durchgeführt werden kann. Sowohl der Wortlaut als auch der Zweck des § 15 Abs. 3a S. 1 KSchG unterstützen diese Auslegung.

Kein nachwirkender Schutz nach Wahlbekanntgabe

Wichtig zu beachten ist, dass nach der Bekanntgabe des Wahlergebnisses kein nachwirkender Sonderkündigungsschutz für den Wahlinitiator besteht. Das bedeutet, dass die Schutzfunktion mit der Veröffentlichung des Wahlergebnisses endet und danach das normale Kündigungsschutzrecht Anwendung findet.

Bedeutung für Arbeitnehmer

Diese Klarstellung ist für Arbeitnehmer, die sich aktiv im Betriebsgeschehen engagieren und eine Betriebsratswahl initiieren, von großer Wichtigkeit. Sie können sich während des Zeitraums der Wahlvorbereitung und -durchführung auf einen besonderen Schutz berufen, müssen aber auch das Ende dieses Zeitraums im Blick behalten.

Fazit: Rechtssicherheit für engagierte Arbeitnehmer

Das Urteil des LAG Nürnberg liefert eine wichtige Orientierungshilfe für Arbeitnehmer, die sich für die Mitbestimmung im Betrieb einsetzen. Der festgelegte Zeitraum des Kündigungsschutzes bietet Sicherheit während der Organisation und Durchführung von Betriebsratswahlen. Für Personen, die sich für das Arbeitsrecht interessieren, stellt diese Entscheidung einen wichtigen Aspekt der rechtlichen Rahmenbedingungen dar, der für die Stärkung der betrieblichen Demokratie sorgt. Arbeitnehmer und Wahlinitiatoren sollten sich dieser Rechtslage bewusst sein und im Bedarfsfall juristischen Rat einholen, um ihre Rechte vollumfänglich zu wahren.