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Betriebsrat: Widerspruch bei Fristmissachtung
Rechtsstand:

Job-Ausschreibung zu spät: Betriebsrat widerspricht!

Betriebsvereinbarung und Betriebsrat: Einhaltung der Ausschreibungsfrist entscheidend

Arbeitgeber müssen bei der Einstellung neuer Mitarbeiter nicht nur die Qualifikation und Eignung beachten, sondern auch die Einhaltung betriebsinterner Vereinbarungen. Ein aktuelles Urteil des Arbeitsgerichts Köln hebt hervor, dass der Betriebsrat das Recht hat, einer Einstellung zu widersprechen, wenn die in einer Betriebsvereinbarung festgelegte Ausschreibungsfrist nicht eingehalten wird.

§ 99 BetrVG: Zustimmungspflicht und Widerspruchsgründe

Laut § 99 Abs. 1 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) ist die Zustimmung des Betriebsrats bei der Einstellung neuer Mitarbeiter in Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten erforderlich. Der Betriebsrat kann seine Zustimmung gemäß § 99 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 5 BetrVG verweigern, wenn eine Einstellung gegen Regelungen einer Betriebsvereinbarung verstößt oder wenn eine notwendige Stellenausschreibung im Unternehmen unterlassen wurde.

Der Fall: Eine Stellenausschreibung und die Fristproblematik

Im verhandelten Fall (ArbG Köln, 13.01.2023 – Az: 23 BV 67/22) ging es um die Stelle „Projektleiter/in Datacenter Services“, die am 18. Februar 2022 ausgeschrieben wurde. Die Bewerbungsfrist endete am 18. März 2022. Die zugehörige Gesamtbetriebsvereinbarung schreibt vor, dass eine interne Ausschreibung erfolgen muss und die Frist zur Ausschreibung vier Wochen nach Eingang beim Betriebsrat beträgt. Die Arbeitgeberin leitete die Ausschreibung jedoch erst am 24. Februar 2022 weiter, wodurch dem Betriebsrat weniger als die vorgeschriebenen vier Wochen zur Verfügung standen.

Gerichtsentscheidung: Ein klarer Widerspruchsgrund

Der Arbeitgeber argumentierte, es läge lediglich ein Obliegenheitsverstoß vor, der keinen Widerspruch rechtfertige. Das Gericht widersprach dieser Ansicht und bestätigte, dass die Nichteinhaltung der Ausschreibungsfristen aus der Betriebsvereinbarung dem Betriebsrat das Recht zum Widerspruch einräumt.

Bedeutung für die Praxis

Dieses Urteil unterstreicht die Bedeutung der Betriebsvereinbarungen und die Rolle des Betriebsrats bei Einstellungsprozessen. Arbeitgeber sind gut beraten, die Fristen zur Stellenausschreibung genau einzuhalten, um Widersprüche des Betriebsrats zu vermeiden. Arbeitnehmer und Betriebsrat sollten sich ihrer Rechte bewusst sein und bei Bedarf aktiv werden.

Die Entscheidung zeigt, dass das Arbeitsgericht die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats ernst nimmt und einen Verstoß gegen Betriebsvereinbarungen nicht als Bagatelle ansieht. Für Arbeitnehmer und Menschen, die sich für das Arbeitsrecht interessieren, ist es ein wichtiges Signal für die Einhaltung von Rechten und Vereinbarungen im Arbeitsumfeld.