Aufhebungsvertrag und Anspruch auf Arbeitslosengeld: Drohende betriebsbedingte Kündigung und Aufhebungsverträge
Ein Aufhebungsvertrag ist eine Möglichkeit, ein Arbeitsverhältnis einvernehmlich zu beenden. Doch wie wirkt sich dies auf den Anspruch auf Arbeitslosengeld aus? Das Sozialgericht Landshut hat in einer Entscheidung vom 18. Juli 2022 (Az: S 16 AL 135/20) klargestellt, dass ein wichtiger Grund für den Abschluss eines Aufhebungsvertrages gemäß § 159 Abs. 1 S. 1 SGB III vorliegt, wenn eine drohende betriebsbedingte Kündigung des Arbeitgebers im Raum steht und diese dem Arbeitnehmer nicht zugemutet werden kann.
Zumutbarkeit einer Kündigung und die Rolle des Aufhebungsvertrags
Wenn ein Arbeitnehmer mit einer betriebsbedingten Kündigung konfrontiert wird, die objektiv rechtmäßig ist, und er sich für den Abschluss eines Aufhebungsvertrages entscheidet, kann dies als wichtiger Grund anerkannt werden. Der Kern der Entscheidung ist, dass die Unzumutbarkeit der Kündigung für den Arbeitnehmer ein legitimer Grund ist, um einen Aufhebungsvertrag zu präferieren.
Abfindungshöhe als schützenswertes Interesse
Ein weiteres entscheidendes Kriterium, das das Sozialgericht Landshut in seiner Entscheidung hervorhebt, ist die Höhe der Abfindung. Selbst wenn die Abfindung, die durch den Aufhebungsvertrag erzielt wird, nicht mindestens 10% höher als bei einer regulären Kündigung ausfällt, kann das Interesse des Arbeitnehmers an einer möglichst hohen Abfindung als schützenswert anerkannt werden. Dies unterstreicht den Stellenwert, den eine angemessene finanzielle Absicherung im Falle eines Arbeitsplatzverlustes hat.
Die Relevanz einer gleichwertigen Anschlussbeschäftigung
Die Ungewissheit, ob und wann ein Arbeitnehmer eine neue, gleichwertige Anschlussbeschäftigung finden kann, spielt ebenfalls eine Rolle bei der Bewertung der Situation. Ist diese Ungewissheit gegeben, kann das Interesse des Arbeitnehmers, sich durch eine hohe Abfindung sozial abzusichern, als schützenswert betrachtet werden.
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Fazit: Aufhebungsvertrag und Anspruch auf Arbeitslosengeld
Diese Entscheidung des Sozialgerichts Landshut zeigt, dass im Arbeitsrecht die individuellen Umstände des Einzelfalls von großer Bedeutung sind. Arbeitnehmer, die vor einer betriebsbedingten Kündigung stehen, sollten sich der Möglichkeit bewusst sein, dass der Abschluss eines Aufhebungsvertrages unter bestimmten Bedingungen als wichtiger Grund anerkannt werden kann und somit keinen negativen Einfluss auf den Anspruch auf Arbeitslosengeld haben muss.
Für Arbeitnehmer und Interessierte am Arbeitsrecht ist es wichtig zu verstehen, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen Raum für Verhandlungen und individuelle Lösungen bieten, und dass finanzielle Absicherung ein wesentlicher Aspekt bei der Entscheidungsfindung ist.