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Kündigungsschutz: Fall Deutsche Welle
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Kündigungsschutz: Fall Deutsche Welle

Fall Deutsche Welle analysiert: Kündigung einer Redakteurin

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat in einer aufsehenerregenden Entscheidung die Kündigung einer Redakteurin der Deutschen Welle für unwirksam erklärt. Der Vorwurf: antisemitische und israelfeindliche Aussagen vor ihrer Tätigkeit bei der Deutschen Welle.

Vorwürfe aus der Vergangenheit

Die Redakteurin, tätig in der Redaktion „Middle East“, stand im Fokus der Medien, als die Süddeutsche Zeitung im November 2021 über ihre früheren Veröffentlichungen für einen arabischen Sender berichtete. Die Deutsche Welle reagierte mit einer außerordentlichen, hilfsweise ordentlichen Kündigung zum 30. Juni 2022, nachdem ein Expertenteam die Recherchen ausgewertet hatte.

Keine Pflichtverletzung im Arbeitsverhältnis

Das Gericht stellte klar, dass die Veröffentlichungen der Redakteurin zwar als israelfeindlich und antisemitisch anzusehen seien, jedoch nicht als arbeitsvertragliche Pflichtverletzung gewertet werden könnten. Die fraglichen Äußerungen erfolgten vor ihrer freien Mitarbeit ab 2017 und vor dem festen Arbeitsverhältnis ab 2021.

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Streitpunkt: Verlinkung auf Twitter

Ein zentraler Punkt im Verfahren war die Behauptung des Senders, die Redakteurin habe ihre früheren Äußerungen durch Verlinkungen auf ihrem privaten Twitter-Account auch während des Arbeitsverhältnisses aufrechterhalten. Die Redakteurin bestritt dies konsequent. Vor der geplanten Beweisaufnahme zog der Sender seine Behauptung zurück und strebte stattdessen eine gerichtliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses mit Abfindung an.

Mangelhafte Personalratsanhörung

Das Landesarbeitsgericht fand jedoch, dass kein verhaltensbedingter Kündigungsgrund vorliege und die Anhörung des Personalrats nicht korrekt, sondern bewusst falsch durchgeführt wurde. Das Arbeitsverhältnis könne nicht aufgelöst werden, wenn die Kündigung auch aufgrund einer fehlerhaften Personalratsanhörung unwirksam sei – so die Regelung im Kündigungsschutzgesetz (KSchG).

Arbeitsverhältnis endet planmäßig

Das befristete Arbeitsverhältnis der Redakteurin bleibt bestehen und endet regulär am 30. Juni 2023. Eine Revision durch das Bundesarbeitsgericht wurde nicht zugelassen, jedoch kann die Deutsche Welle eine Nichtzulassungsbeschwerde einreichen.

Fazit zum Fall Deutsche Welle: Arbeitsrechtlicher Schutz und Prozessführung

Diese Entscheidung, Aktenzeichen 23 Sa 1107/22 vom 28. Juni 2023, zeigt deutlich, dass das Arbeitsrecht auch den Schutz von Arbeitnehmern gegen Vorwürfe aus der Vergangenheit gewährleistet und eine genaue Prüfung der Kündigungsgründe sowie der Einhaltung der Anhörungsprozesse erfordert. Für Arbeitnehmer und Arbeitsrechtsinteressierte ist es ein Beispiel für die Notwendigkeit einer sorgfältigen Prozessführung und der Beachtung aller formellen sowie inhaltlichen Anforderungen bei einer Kündigung.